Wie der Titel schon beschreibt geht es bei meiner Frage um eine Gehaltsabtretung,bei einem Kreditvertrag unterschreibt man sowas ja gleich mit.
Nun zur Frage:
Wenn eine Gehaltsabtretung eintrifft, kann der Gläubiger das komplette Gehalt vom Arbeitgeber einfordern ?
Oder nur bis zur pfändungsfreien Grenze ?
Danke für Eure Antworten
Gruss Michael
hi,
es gelten natürlich die pfändungsfreigrenzen.
grüße
uwe
Stellt sich für mich noch zusätzlich die Frage :
Gibt es wirklich noch Gläubiger die Geld an Schuldner verleihen die unter der Pfändungsgrenze verdienen ?
Das birgt ja ungemein Risiken …
…Gruss , und danke für die erste Antwort
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hi,
je nach sicherheitenlage kann das durchaus vorkommen, wobei ich noch nicht erlebt habe, dass kredite in nennenswerter höhe blanko an einen solchen kreditnehmer herausgelegt wurden.
grüße
uwe