Lohn gekürzt wegen Schaden beim Kunden

Hallo!

Elektriker hat bei einem Kunden versehentlich durch heißen Bohrer ein Loch in den Teppich gemacht. Arbeitgeber hat daraufhin einfach 425 € vom Lohn einbehalten ohne das der Arbeitnehmer dies in irgendeiner Form schriftlich erhalten hat. Es wurde dem Arbeitnehmer auch nichts von einer Ablehnung der Versicherung des Arbeitgebers mitgeteilt… Ist es rechtens einfach den Lohn zu kürzen? Der Arbeitnehmer hat den Schaden ja nicht mit Absicht verursacht.

Danke im Vorraus!

Hallo,
dafür hat der AG eine Haftpflichtversicherung die Schäden beim Kunden abdecken soll. hat der AG so eine Versicherung?

Wenn nicht soll der Schaden so an den MA weiter gegeben werden um sich die Versicherungsprämien zu sparen. Den AG darauf ansprechen, schriftliche Aufstellung erbitten wie die Summe zustande kommt ( Rechnung vom Kunden über den Kaufpreis ),
ein Nachweis darüber wann wieviel an den Kunden gezahlt wurde und die Ablehnung der Versicherung wenn es denn eine gibt. Dann notfalls bei der eigenen Haftpflicht nachfragen ob die sonst evtl für den Schaden aufkommen.
Gruß Sunny

Hi!

ein Nachweis darüber wann wieviel an den Kunden gezahlt wurde
und die Ablehnung der Versicherung wenn es denn eine gibt.
Dann notfalls bei der eigenen Haftpflicht nachfragen ob die
sonst evtl für den Schaden aufkommen.

Google mal nach Arbeitnehmerhaftung, bevor DU solche idiotische Hinweise gibst!

Kopfschüttelnd
Guido

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Hi,

der Arbeitnehmer haftet für Schäden nur dann, wenn sie mindestens fahrlässig verursacht wurden.

Bei leichter Fahrlässig (Bohrer fällt auf den Boden wäre ein Musterbeispiel dafür) haftet der Arbeitgeber.

Bei mittlerer Fahrlässigkeit teilen sich Arbeitgeber und -nehmer den Schaden.

Nur bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz haftet der AN alleine.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Gruß
Guido