Hi,
der Arbeitnehmer haftet für Schäden nur dann, wenn sie mindestens fahrlässig verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässig (Bohrer fällt auf den Boden wäre ein Musterbeispiel dafür) haftet der Arbeitgeber.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit teilen sich Arbeitgeber und -nehmer den Schaden.
Nur bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz haftet der AN alleine.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Gruß
Guido