Folgende Frage :
1 Person meldet Regelinso an , hat aber noch Lohnforderungen aus der vorherigen Anstellung .
Wenn Er das Geld jetzt bekommt , wird es dann vom Insoverwalter beschlagnahmt oder steht ihm das Geld zu weil er vorher 1 Monat ohne Lohn auskommen musste?
Folgende Antwort:
alles Geld was Sie vorher gespart haben, von dem Lohn den Sie vorher verdient haben ((Sparverträge, Sparbücher und alles andere) gehen selbstverständlich alle zum Insolvenzverwalter. Sie bekommen nur jeden Monat den nicht pfändbaren Betrag, alles andere wird den Gläubigern bezahlt.
Was glauben Sie warum eine Insolvenzzeit so hart ist und das sollte sie auch sein, sonst geht jeder hin, macht Schulden und sagt… Insolvenz, ich bezahle nichts mehr. Sollten Sie das Geld nicht angeben, der Vewalter, oder ein Gläubiger kommt da schon hinter. Dann wird Ihnen das Insolvensrecht auf Lebzeit verweigert und Sie sich vorbestraft. Wie ich meine, zu Recht, denn was machen die Leute denen Sie das Geld schulden?
Hi,
bin mir nicht sicher, aber es wird bestimmt eingezogen.
Gruß Lore
alle mittel die ihm zufließen unterliegen inso-verwaltung !
Guten Morgen,
wenn jemand Insolvenz anmeldet, dann muss er wissen, dass er sich praktisch entmündigt. Das bedeutet natürlich auch, dass alle Geldeingänge und Ansprüche dem vom ihm gewollten Insolvenzverwalter zusteht.
Das dumme ist nur - niemand ist gezwungen, Insolvenz anzumelden, zumal es andere seriöse Lösungen gibt. Die - mögliche - Empfehlung Dritter, Insolvenz zu beantragen, macht nur derjenige, der es besser nicht weiss!!
Hallo Da kann er mit Beschlagnahme rechnen. Alle Gelder aus dem Zeitraum vor der Insolvenz kann der Verwalter einfordern. Da hilft nur ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter. Gruß Juegud
hallo meeeene!
ab insolvenzanmeldung geht alles folgenden Geld an Insoverwalter
Hallo, bis zur Pfändungsfreigrenze steht ihm das Gehalt zu. Das andere ist natürlich zur Schuldentilgung gedacht.t Natürlich darf er jetzt aber kein Einkommen haben, sonst ist alles weg. Eine gesegnete Weihnacht. LG BEa
genau kann ich es nicht sagen, denke aber, dass auf jeden fall der grundbetrag laut INSO-Tabelle frei ist.
Das ist eine gute Frage an den INSO-Anwalt.
Während der Insolvenz hat man einen Freibetrag, den man behalten kann- hängt ab von Famileinstand, Kindern etc. Im Intrenet gibt es eine Tabelle !