Hallo Wissende,
mit Interesse habe ich die Diskussionen etwas weiter unten in diesem Brett gelesen. Auch den dort empfohlenen §45 SGB V.
Das kann ich toppen 
Ich habe zwei Kinder unter 5 Jahren und bin Familienernährer. Für meinen älteren Sohn steht bald eine medizinisch notwendige Operation an. Wir würden ihn ungerne alleine ins Krankenhaus gehen lassen. Meine Frau (Hausfrau) oder ich würden Ihn also begleiten während der jeweils andere die Betreuung der jüngeren Schwester übernehmen würde.
Greift da der o.g. §45? Gibt es gesetzliche Regelungen für die Fortzahlung durch den Arbeitgeber (keine tariflichen Vereinbarungen)? Oder muß ich normalen Erholungsurlaub opfern?
Danke schon für’s Lesen und Nachdenken
t:o)m
Hallo,
In diesem Falle gibt es sogar zwei Möglichkeiten
1.) Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Voraussetzung : ärztl. Notwendigkeitsbescheinigung
Kasse zahlt Krankengeld : Bei Pflichtversicherten
in der Regel 90% des Nettos, kann aber auch u.U bis
100% des Nettos betragen.
Bei freiwillig Versicherten mit Krankengeldanspruch
gilt das gleiche, jedoch nicht mehr als 150,00 DM
(Höchstkrankengeld). Es werden aber dann noch die
Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
2.) Verdienstaufall in voller Höhe durch die Kasse.
Wenn lt. ärztlicher Bescheinigung (Krankenhaus) die
Mitaufnahme einer gesunden Begleitperson erforderlich ist,
dann zahlt die Kasse, die die Krankenhauskosten trägt
auch den Verdienstausfall (also kein Krankengeld) in
voller Höhe.
Arbeitgebermäßig sieht das so aus .
Fall 1 - Arbeitgeber muss freistellen
Fall2 2 - unbezahlter Urlaub - ob der Arbeitgeber das macht
hängt von ihm ab.
Gruss
Günter
Hallo Günter!
Hi Thomas!
Ich wollte mit meiner Überschrift nur, dass auch Günter hier reinschaut!
Da Deine Frau Hausfrau ist, glaube ich nicht, dass Du Anspruch auf Krankengeld hast, da Deine Frau sich kümmern kann!
Scheiß Regelung…
Gruß
Guido
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Hi Thomas!
Ich wollte mit meiner Überschrift nur, dass auch Günter hier
reinschaut!
Da Deine Frau Hausfrau ist, glaube ich nicht, dass Du Anspruch
auf Krankengeld hast, da Deine Frau sich kümmern kann!
Scheiß Regelung…
Gruß
Guido
Hallo Guido,
und wer kümmert sich um das andere Kind wenn die Mutter
im Krankenhaus ist, der Vater ???
Es bleibt wohl den Eltern überlassen wer mit dem Kind
ins Krankenhaus geht, da kann die Kasse nichts machen.
Gruss
Günter
Hallo Wissende,
mit Interesse habe ich die Diskussionen etwas weiter unten in
diesem Brett gelesen. Auch den dort empfohlenen §45 SGB V.
Das kann ich toppen 
Ich habe zwei Kinder unter 5 Jahren und bin Familienernährer.
Für meinen älteren Sohn steht bald eine medizinisch notwendige
Operation an. Wir würden ihn ungerne alleine ins Krankenhaus
gehen lassen. Meine Frau (Hausfrau) oder ich würden Ihn also
begleiten während der jeweils andere die Betreuung der
jüngeren Schwester übernehmen würde.
Greift da der o.g. §45? Gibt es gesetzliche Regelungen für die
Fortzahlung durch den Arbeitgeber (keine tariflichen
Vereinbarungen)? Oder muß ich normalen Erholungsurlaub opfern?
Danke schon für’s Lesen und Nachdenken
t:o)m
Ich muss mir endlich mal angewöhnen
die Artikel richtig zu lesen, bevor ich antworte!
Hallo nochmal!
Sorry - irgendwie habe ich das zweite Kind überlesen!
Gruß
Guido