Hallo!
Ich habe da mal eine Frage. Praktikant hat ein Praktikum absolviert, das ursprünglich 6 Monate laufen sollte. Aber im gemeinsammen Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde das Praktikum verkürzt und zum laufenden Monatsende beendet. Jetzt liegt folgender Streitpunkt vor:
Der Arbeitgeber weigert sich den noch auszubezahlenden Lohn zu überweisen, weil eine Arbeitsdatei nicht richtig abgespeichert wurder / nicht vollständig vorhanden ist, die der Arbeitnehmer während den letzten 2 Tagen seines Praktikums angefertigt hat. Der Arbeitgeber hat jedoch selbst auf dem ausgedruckten Dokument gesehen, dass es fertig gestellt wurde und auch bestätigt, dass alles so passt.
Des weiteren stellt der Arbeitgeber die Forderung, dass der AN noch mal ins Büro kommen solle und dass dieses Problem mit der Datei gelöst werden solle, sonst bekomme der AN sein Gehalt nicht!
Hier meine Fragen:
Darf der Arbeitgeber das machen bzw. ist das rechtens?
Muss der Arbeitgeber die Arbeitstage vergüten, wenn der Arbeitnehmer nochmals in den Betrieb geht und das Dokument erneut anfertigt?
Wie sieht es mit den Kosten aus, wenn es zu einer Verhandlung kommt?
Hi!
Darf der Arbeitgeber das machen bzw. ist das rechtens?
Nein
Muss der Arbeitgeber die Arbeitstage vergüten, wenn der
Arbeitnehmer nochmals in den Betrieb geht und das Dokument
erneut anfertigt?
Ja
Wie sieht es mit den Kosten aus, wenn es zu einer Verhandlung
kommt?
Erste Instanz = Jeder zahlt seine Kosten selbst.
Allerdings gibt es hier eine Prozesskostenbeihilfe für Leute mit wenig Geld.
LG
Guido
Hallo.
Erste Instanz = Jeder zahlt seine Kosten selbst.
Allerdings gibt es hier eine Prozesskostenbeihilfe für Leute
mit wenig Geld.
Ich würde das AG gar nicht damit belästigen (vorerst), sondern dem Arbeitgeber eine Frist setzen und dann das Mahnverfahren einleiten. Da kann man doch wunderbar die Kosten mit einbauen …
oder entgeht mir was? [Der Vertrag und alles andere sei natürlich schriftlich vorhanden]
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo.
Erste Instanz = Jeder zahlt seine Kosten selbst.
Allerdings gibt es hier eine Prozesskostenbeihilfe für Leute
mit wenig Geld.
AH ok dankeschön!
Ich würde das AG gar nicht damit belästigen (vorerst), sondern
dem Arbeitgeber eine Frist setzen und dann das Mahnverfahren
einleiten. Da kann man doch wunderbar die Kosten mit einbauen
…
Wie ein Mahnverfahren einleiten?
oder entgeht mir was? [Der Vertrag und alles andere sei
natürlich schriftlich vorhanden]
Gruß Eillicht zu Vensre
Hi!
Darf der Arbeitgeber das machen bzw. ist das rechtens?
Nein
Ok dankeschön!
Das heißt, dass der AN im Recht ist, wenn er seinen Lohn fordert?
Muss der Arbeitgeber die Arbeitstage vergüten, wenn der
Arbeitnehmer nochmals in den Betrieb geht und das Dokument
erneut anfertigt?
Ja
Wie sieht es mit den Kosten aus, wenn es zu einer Verhandlung
kommt?
Erste Instanz = Jeder zahlt seine Kosten selbst.
Allerdings gibt es hier eine Prozesskostenbeihilfe für Leute
mit wenig Geld.
LG
Guido
KLAR!
Hi!
Das heißt, dass der AN im Recht ist, wenn er seinen Lohn
fordert?
Ja klar!
Es gibt einen Vertrag: Arbeit gegen Knete.
Arbeit wurde geleistet - Knete nicht.
Das ist ungefähr so, als würdest Du einen PC kaufen wollen, aber nicht bezahlen…
LG
Guido
Nickelig 
Hi!
Ich würde das AG gar nicht damit belästigen (vorerst), sondern
dem Arbeitgeber eine Frist setzen und dann das Mahnverfahren
einleiten. Da kann man doch wunderbar die Kosten mit einbauen
…
Wie willst Du denn ein Mahnverfahren ohne (Achtung!) AMTS gericht einleiten?
Ein schelmisch grinsender
Guido
Hello again…
Erste Instanz = Jeder zahlt seine Kosten selbst.
Allerdings gibt es hier eine Prozesskostenbeihilfe für Leute
mit wenig Geld.
AH ok dankeschön!
Dazu berät Dich aber auch jeder Anwalt…
Wie ein Mahnverfahren einleiten?
Vordruck für den Mahnbescheid im Schreibwarengeschäft kaufen (kostet irgendwie 1,50€) und ab damit zum Amtsgericht.
Dort sollte man Dir bei Fragen zum Formular behilflich sein können…
oder entgeht mir was? [Der Vertrag und alles andere sei
natürlich schriftlich vorhanden]
Diese Frage ist allerdings nicht ganz so unwichtig und sollte evtl. beantwortet werden 
LG
Guido
Hallo Guido,
Vordruck für den Mahnbescheid im Schreibwarengeschäft kaufen
(kostet irgendwie 1,50€) und ab damit zum Amtsgericht.
Stimmt nicht ganz http://www.mahnung-online.de/arbeitverfahren.htm es gibt auch ein anderes Formular dafür. Da muss man aufpassen, dass man nicht das falsche erwischt.
MfG
Oops - DANKE!
Huhu!
Danke!
Ich könnnte schwören, früher war das auch mit den normalen Dingern möglich…
LG
GUido
STOOOOPPPP!!!
Hi!
Zum einen: Siehe Xolophos’ Antwort eins weiter unten!
Zum anderen: Natürlich nicht zum AMTS- sondern zum ARBEITSgericht (und gerade nahm ich Eillicht noch genau damit hoch…)
LG
Guido