Lohn nicht termingerecht - was darf ich?

Hallo allerseits,

mein Ärger ist groß, deswegen könnte mein Schreibstil etwas von der Glut die in mir schlummert, durchtränkt sein. Werde aber versuchen objektiv in meinem Beitrag zu bleiben.

Ich bin Lehramtstudent, verdiene mir mein Geld selbstverständlich mit Nachhilfe. Mein Chef ist Vorsitzender bei einem Fußballverein. So gebe ich also Nachhilfe während den Trainingspausen in „seinem“ Verein, und bis zu diesem Monat war ich glücklich und zufrieden mit meiner Arbeitsstelle. Es lag daran, dass mein Geld immer pünktlich zum abgesprochenen Termin auf meinem Konto einwanderte. (Chef zahlte es aus seiner eigenen Tasche, wohlbemerkt)

Seit neuestem möchte er mich aus der Vereinskasse bezahlen lassen, und hier fangen die Probleme an. Letzten Monat nicht termingerecht. Ich angerufen, meinen Wunsch geäußert, ich möchte bitte meinen Lohn zum 1. des Monats auf meinem Konto haben. 2 Wochen später war es da…

Diesen Monat - selbes Spiel.

  1. des Monats - nicht da… Angerufen, als Antwort nur bekommen, dass er es weiterleiten würde an das für mich zuständige Personal.

  2. des Monats - immer noch nichts da… Angerufen, mich beschwert - Chef ist im Urlaub auf Allgäu, kann nicht viel machen, als es wieder weiterzuleiten und sich bei mir herzlichst zu entschuldigen.

Heute 23.12, 17 Uhr, nichts da …

Solch eine bodenlose Unverschämtheit!! Gerade kurz vor Weihnachten erlaubt man sich sowas als CHEF doch nicht. Ich bin bitter enttäuscht und gleichzeitig wütend. Frage mich jetzt, was darf ich als Arbeitnehmer verlangen? Darf ich ihm eine Mahnung ausstellen? In welcher Höhe, auf was darf mich ich dabei beziehen?

Ich wäre euch sehr dankbar, für eure Vorschläge. Noch dankbarer, wenn ihr mit meinem Rechten weiterhelfen könntet.

Gruß Ilmar

Hallo, natürlich dürfen Sie eine Mahnung schreiben und setzen Sie unbedingt einen Termin bis wann er zahlen soll. Es ist echt eine Schande, was sich manche AG trauen. Und Sie haben Recht, vor WEihnachten tut es nochmal so weh. Setzen Sie Fristen und weisen Sie darauf hin, dass Sie sich beim wiederholten Nichtzahlen einen Anwalt nehmen. Ich wünsche Ihnen trotz allem eine gesegnete Weihnachten. LG Bea

hey

für mich stellt sich erstmal die frage zwischen welchen personen der vertrag besteht …

wenn er zwischen dir und dem vereinschef besteht dann kann er 10x wollen das dass über den verein läuft … dann ist er weiterhin der schuldner …

dann würde ich mich auch nicht an den verein wenden sondern an ihn …
wenn er in verzug gerät, das ist er nach den schilderungen … dann muss er auch eintretende verzugsschäden vertreten …
überziehungszinden zahlen - soweit begründet
mahnkosten die entstehen weil man rechnungen nicht bezsahlen konte … und und und …