Lohn nicht zahlen

Ich war bei einem Subunternehmer von Hermes beschäftigt. Nun Habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 23.08 gekündigt. Mein Arbeitgeber behält mein noch außenstehenden Lohn vom August, welcher am 17.09. gezahlt werden sollte zurück.
Als Begründung gibt er an, dass er die letzten 8 Wochen meine geleistete Arbeit überprüfen muss.
Ich stehe ohne Geld da und muss nun darauf warten, dass er mir meinen Lohn zahlt.
Meine Frage wäre nun, ist er dazu berechtigt oder hätte er mir wenigstens einen Abschlag zahlen müssen. Ich konnte keine Miete noch mir Lebensmittel kaufen.
Auf die Bitte mir mein Arbeitszeugnis auszuhändigen, sagte ermir ich muss erst die Überprüfung abwarten

MfG

Liebe Frau Drescher, inwieweit Ihr Arbeitgeber ausstehendes Entgelt einbehalten darf haengt unter anderem von Ihrem Arbeitsvertrag ab. In der Regel hat der Arbeitgeber jedoch kein Zurückbehaltungsrecht. Die Schwierigkeit liegt hier jedoch eher darin, dass Sie - wenn der Arbeitgeber wie in Ihrem Fall es donnoch macht - Ihr Recht durchsetzen muessen. Das bedeutet die Einschaltung eines Anwaltes, ggf. gerichtliches Vorgehen. Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben muessen Sie die Kosten zunaechst selbst tragen, im Falle eines Erfolges müsste Ihr ehemaliger Arbeitgeber die Kosten übernehmen.
Selbst wenn der Arbeitgeber das Entgelt einbehalten darf, erscheint mir die Dauer in jedem Fall zu gross. Nach billigem Ermessen hat der Arbeitgeber seine Ansprüche zeitnah zu prüfen und die Endabrechnung vorzunehmen. Dies sollte spaetesten mit der Abrechnung des Folgemonats erfolgen.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und machen Sie Ihm die Dringlichkeit klar. Wenn dies keinen Erfolg hat wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie auch hinsichtlich Prozesskostenhilfe beraten kann.

Hallo Frau Drescher,

der anderen Antwort kann ich nichts hinzufügen, wünsche ich aber viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

hl

Sorry für die späte Antwort!! (Krank + Stress!):
Also:
Nein, AG darf Lohn nicht zurückhalten.
Klagen Sie es vor dem Arbeitsgericht ein, und zwar sowohl inkl. Verzugszinsen (5% über dem EZB-Basiszinssatz) als auch inkl. evtl. Dispozinsen.
Außerdem würde ich das schweinische Verhalten in Foren öffentlich machen!
Kämpferische Grüße!
Eifelwanderer