Lohn ohne Grund erhalten, Rückzahlung?

Hallo,

eine Arbeitnehmerin ist bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Im Vertrag ist eine Teilzeit von 30 Stunden pro Wochen angegeben. Arbeitnehmerin wird schwanger. Bekommt Mutterschutzgeld und vom Arbeitgeber die Zuzahlung. Außerdem bekommt sie noch Lohn im Mutterschutz gezahlt, den sie zur Zuzahlung des Arbeitgebers zählt. Dieser Lohn ist eigentlich für zwei spätere Monate und ein Entgelt für Vollzeitarbeit vorgesehen, in denen sie eigentlich nicht tätig war.

Im Vertrag steht nur, dass eine Auszahlung nicht erfolgen kann, wenn kein Arbeitsnachweis bis zum 3. eines Monats eingegangen ist. Arbeitnehmerin in Elternzeit hat keinen Arbeitsnachweis geschickt und trotzdem Geld bekommen.

Arbeitnehmerin hat gekündigt und bezieht nun Geld von der Arbeitsagentur. Nun hat der Arbeitgeber aber festgestellt, dass zuviel gezahlt wurde und die ehemalige Arbeitnehmerin soll es zurückzahlen. Muss sie dies?

Hallo!

Rückzahlung:
Ja, wenn die AN ungerechtfertigt bereichert ist.
Sie hat gekündigt. In der Zeit, für die der AG bezahlt hat, arbeitete sie nicht. Also: ja.
Gruß
Jogi

Wenn das Geld schon - in gutem Glauben es zu recht bezogen zu haben - ausgegeben wurde könnte es sein, dass es nicht zurückgezahlt werden muss:

http://www.lexexakt.de/glossar/entreicherung.php

Gruß ANdreas

da der arbeitnehmerin ohne weiteres nachzuweisen ist, dass sie die unrechtmässigkeit erkennen muss (es gibt ja klare vertragliche abmachungen), muss sie das geld auf jeden fall zurückzahlen,
sofern der ag darauf besteht.