Lohn polnische Saisonarbeiter

Ich bin freiberuflich als Lohn- und Finanzbuchhalterin tätig. Heute habe ich einen neuen Auftraggeber (landwirtschaftlicher Saisonbetrieb - Spargel Erdbeeren) aufgesucht. Im Laufe des Gespräches wurde ich mit folgender Aussage konfrontiert: Wenn ein polinischer Saisonarbeiter die Lohnsteuerkarte mit der Klasse I vorlegt und Werbungskosten für z.B. „Doppelte Haushaltsführung“ geltend machen will, dann würde er mit dieser Geltendmachung der Werbungskosten im Gegensatz zu ohne Geltenmachung der Werbungskosten durch das Finanzamt bestraft / erpresst. Ich habe den Sachverhalt nicht verstanden muss ich gestehen. Kann mir jemand sagen, was sich hinter dieser Aussage verbirgt. Meinen Dank bereits jetzt

Pardon, aber das weiss ich auch nicht! Evtl. mal beim Finanzamt nachfragen!!!
Viel Erfolg

Pardon, aber das weiss ich auch nicht! Evtl. mal beim
Finanzamt nachfragen?!?!
Viel Erfolg

Vielen Dank, das ist natürlich der einfachste Weg!

Guten Morgen,

leider kann ich zu dieser Aussage nichts beisteuern. Ich habe selber noch nie mit Saisonarbeitern wie in Deinem Fall zu tun gehabt, obwohl ich schon lange Lohnabrechnungen auch erstelle.
Ich hoffe, es findet sich jemand, der sich damit auskennt.

Trotzdem lieben Gruß,
Michaela

Hi Ella!
Also wenn ehrlich bin, verstehe ich diesen Sachverhalt auch nicht so recht. Ich kann Dir da leider keinen Rat geben.

Lieben Gruß
Lazio

Hallo,

bei der Lohnsteuerkarte I, wird es sich vermutlich um eine „Bescheinigung für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer“ handeln.

Ich glaube gelesen zu haben, dass polnische Saisonarbeitnehmer, die hier eine „Bescheinigung für beschränkt Einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer“ beantragen, im nächsten Jahr - spätestens bis Ende Mai in Deutschland eine Steuererklärung abgeben müssen.

Das gilt nur für den Fall, dass in dieser Bescheinigung Freibeträge eingetragen sind.

Die „Bescheinigung für beschränkt Einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer“
kann auch ohne Freibeträge beantragt werden, dann ist die Einkommensteuererklärung nicht erforderlich.

Grüße aus Ludwigshafen

…kann hier der Hintergrund sein, dass Deutschland mit Polen ein Doppelbesteuerungsabkommen hat und das dies so eine Behandlung vorsieht?