Lohn Rückzahlungplötzlich trotz falscher Aussage

Guten Morgen,

zu meiner Person: ich bin Student und arbeite nebenher. Kurz vor Weihnachten habe ich zu viel Lohn auf meinem Konto gesehen. Bin sogar noch in meinem Urlaub auf Arbeit gegangen und habe das von der zuständigen Person prüfen lassen. Die sagte mir, dass es eine Nachzahlung aus meinen Azubiszeiten sei!

Habe mich nach Sicherstellung gefreut mir einen Fernseher nach über 5 Jahren ohne, leisten zu können. Und heute sehe ich den Abzug des angezeigten Geldes aus dem Vormonat! Nun ist es ein Fehler im System gewesen! …
Kein Geld im Januar, Kein Geld im Februar und nur anteiliges Geld im März (damit die alles zurückgezahlt wäre) zu meinen 300 Euro Bafög plus Kindergeld … Wie soll ich davon Miete und Lebensunterhaltung zahlen !

Wie soll ich vorgehen, weil ich mir keiner Schuld bewusst bin und Pflichbewusst mich verhalten habe!

Der zuviel Bezalte Lohn stellt eine „ungerchtfertige Bereicherung“ da. Die Bereicherung besteht noch immer, da der TV ja noch immer in Deinem Besitz ist.(Hättest du das Geld Versoffen, würde keine Bereicherung meht vorliegen).
Aber:
Nach dem man Dir auf ausdrückliche Nachfrage gesagt hat, dass die Überweisung seine Richtigkeit hat, solltest Du auf eine Rückzahlung in kleinen Raten drängen.
Im Übrigen hat der Arbeitgeber beim Einbehalt des Gehaltes wg. Überzahlung auch die Pfändungsfreigrenze zu beachten. Insofern vermute ich mal, dürfte er dir bei Deinem Verddienst als Studnet gar nichts abziehen.
Rede mit dem Veratwortlichen Entscheider in der Fa.
Ggf. musst Du Klage beim Arb.-Gericht einreichen.
MfG
Eudemos

Zunächst einmal gilt es zu sagen, dass die Forderung des AG sicher zu Recht besteht, auch wenn Sie sich korrekt und pflichtbewusst verhalten haben und gleich auf das zu hohe Gehalt hingewiesen haben. Der AG kann eine fehlerhafte Gehaltsabrechnung trotzdem korrigieren. Allerdings muss er dabei ebenfalls Regeln beachten. Er kann Ihnen nicht einfach kein Geld auszahlen und Ihnen somit einen Teil des Lebensunterhalts entziehen sondern muss hier darauf achten, dass er die Grenzen beachtet, die Personen mindestens belassen werden müssen (Pfändungsgrenzen). In Ihrem Fall ist es aus meiner Sicht das beste, sich sofort mit dem AG in Verbindung zu setzen und ihm die Lage zu erläutern, d.h. dass Sie so nicht in der Lage sind, Miete etc. zu bezahlen. Als Ausweg sollte er (AG) den Korrekturbetrag als Vorschuss wieder ausbezahlen und über einen Tilgungsplan in den folgenden Monaten Schritt für Schritt einbehalten. Lässt sich der AG darauf nicht ein, müssten Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, denn wie gesagt ist der komplette sofortige Einbehalt nicht möglich.

Da würde ich zu einem Anwalt gehen.

Hallo,
also, da Du sofort bekannt gegeben hast das Du zuviel Geld bekommen hast, bist Du schon mal im Vorteil. Du hast die Auskunft bekommen, hat alles seine Richtigkeit.Du hast das Geld ausgegeben im guten Glauben es ist Deins. Du kannst Dich auf den Punkt „Entreicherung“ berufen. Ich würde mal mit dem Chef reden, denn den Fehler lag eindeutig bei der Dame im Lohnbüro und das 2 mal(Falscher Lohn; falsche Aussage). Ausserdem hätte Sie beim Abzug der Überzahlung die Pfändungsgrenzen beachten müssen.
LG

Hallo,

zuviel gezahlter Lohn darf vom Arbeitgeber nicht so ohne weiteres wieder bei den nächsten Lohnabrechnungen einfach verrechnet werden. Es darf maximal nur der pfändbare Betrag einbehalten werden. Die Pfändungsgrenze ist abhängig von den Unterhaltspflichten und liegt in jedem Fall über 989,99 EUR monatlich (im Internet gibt es eine Pfändungstabelle, mit Kindern erhöht sich dieser Betrag, der pfändungsfrei ist.).
Sie sollten mit dem Arbeitgeber sprechen (oder besser ein Schreiben aufsetzen), dass Sie mit der Verrechnungspraxis nicht einverstanden sind und im Gegenzug mit dem Arbeitgeber eine ratenweise Abzahlung des zuviel gezahlten Gehaltes vereinbaren.
Sollte dies nichts nützen, können Sie einen Rechtsbeistand einschalten.

Hallo,

schade dass dich dein Arbeitgeber nicht unaufgefordert über den Irrtum informiert hat, wenn es schon ein Abrechnungsfehler war ist das m. E. das Mindeste was er tun kann!
Sag deinem Arbeitgeber, dass du von der Vorgehensweise enttäuscht bist und du vorab eine Info erwartet hättest. Das Geld musst Du zurückzahlen, wenn es tatsächlich unrechtmässig war. Auch wenn du nichts dafür kannst.
Erklär deine Situation, dass du nach der ersten Info auf deine Nachfrage von einer rechtmässigen Zahlung ausgegangen bist und das Geld ausgegeben hast. Dein Arbeitgeber kann dir einen Vorschuss über die Höhe des Rückzahlungsbetrages gewähren, den du in, sagen wir 12 Monatsraten zurückzahlst. Schließlich bist du auf deine erste Nachfrage hin von einer kompetenten Antwort ausgegangen.
Grüße
Kroni

Guten Morgen,

ob es da Möglichkeiten gibt, gegen an zu gehen, ist ein Fall von juristischer Beratung, die hier nicht zulässig ist.
Ich würde mir aber in einem Gespräch mit dem Chef den Vorgang genau schildern lassen, was da passiert ist.
Und auch anmerken, dass bisher die Aussage herrschte, dass alles seine Richtigkeit hat.
Wenn es wirklich ein Fehler war, dann kommt man um die Rückzahlung wohl nicht herum. Man kann aber den Chef um Ratenzahlung bitten.

Viele Grüße

Hartmut D

Rückzahlungen sind nur im sozialverträglichen Rahmen erlaubt. Wenn kein Betrag vorhanden, der pfändungsfähig ist, dann dürfen die eigentlich nichts einbehalten. In der Regel wird sich dann auf 50,00 € geeinigt, die über Jahre gezahlt werden. Name der Mitarbeiterin notiert? Gesprächsdatum? Ich würde auch aufs Arbeitsgericht gehen, aber muss innerhalb 1 Woche nach erster Rückzahlungsinformation sein. Haben Sie die schriftlich? Alles mitnehmen und Antrag auf Pfändungsschutz stellen. Sicherheitshalber ein P-Konto F(pfändungsfreies Konto) auf der Bank einrichten. Da wird der sozialmindestsatz pfändungsfrei gestellt.

Ich würde erstmal überprüfen wehr die Rückzahlung veranlast hat.Es muß auf den Kontoauszügen stehen.

Hallo,
auch in der Personalabteilung kann ein Fehler passieren. Spreche doch ab, dass der zuviel gezahlte Lohn als Abschläge vom laufenden Lohn abgezogen wird und Ihr Euch über einen niedriegeren Abschlag unterhaltet.
HG
Circan

am besten du sprichst nochmal mit der Personalabteilung und läst dir erklären was da schief gelaufen ist. Wenn das wirklich ein Fehler im System gewesen ist,solltest du fragen ob es nicht in kleineren Schritten einbehalten werden kann, da du sonst deine monatlichen Ausgaben nicht begleichen kannst.
In der Regel ist das kein Problem. Am besten ist wenn du mit jemanden sprichst der direkt die Abrechnungen erstellt.

Hallo!
Sorry, aber hierzu habe ich keine Erkenntnisse!
Wolfgang