PaarA hat im Jahr 2010 (Mai) geheiratet. Sie (F) wird ab 01.08.2010 Selbsständig Er (M) bleibt weitherin in seinem Angestelltenverhältniss und Hauptverdiener.
F arbeitet als Tagesmutter mit einem Monatlichen Reingewinn von ca. 400,- EUR , er zahlt weiterhin monatlich seine Lohnsteuer von ca. 70,-EUR und SV-Abzüge 500,- EURO
=> Für’s FA wäre die Veranlagung die Beste, wo noch etwas für das FA rausspringt
=> Nun aber ernsthaft: Ob nun getrennte VA, die besondere VA im Jahr der Eheschließung oder die Zusammenveranlagung die sinnvollste für die beiden Steuerpflichtigen ist (sprich, wo man evtl. Steuern erstattet bekommt oder möglichst wenig Steuern zahlen muss), lässt sich am Besten herausfinden, in dem man die berechnet und die Veranlagungsformen miteinander vergleicht.
Berechnen kann man dies, in dem man eine Einkommensteuererklärung macht. Kostenloses Programm findet sich hier:
Auch wenn der MM das jetzt wieder als Unsinn empfindet )))
Der arbeitet in so einem Fall lieber grobgeschnitzt und setzt die Annahme, in 2010 wäre das meiste ungefähr wie in 2009.
Aber Du hast da ja sicher irgendeinen perfiden Entwurf zu einer Neufassung des Abzuges von Vorsorgeaufwendungen bei N-Einkünften im Schreibtisch, die zu Weihnachten 2010 mit Wirkung für den gesamten VZ als Gesetz verabschiedet wird und für zich Ehepaare die getrennte Veranlagung vorteilhaft machen wird. Ich hab das genau gesehen, wie der Vatter Schäuble Dir zugekniept hat!