Lohn- und Gehaltsabrechnung Ausbildung

Guten Tag,

und zwar mache ich seit 01.08.09 eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Und bei meiner ersten Abrechnung ist mir aufgefallen das mein Chef mir meine VL( Vermögenswirksamen Leistungen) von meinem Brutto-Lohn abgezogen hat. Und ich dachte immer das das bei das Bruttoeinkommen dazu gerechnet wird.

Freue mich über jede hilfreiche Antwort.

dachte immer das das bei das Bruttoeinkommen dazu gerechnet

Naja, vielleicht wird dein Deutsch irgendwann besser.

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Sie gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung ist nicht übertragbar.

Reicht der nach Abzug der vermögenswirksamen Leistung verbleibende Arbeitslohn zur Deckung der einzubehaltenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit nicht aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den zur Deckung erforderlichen Betrag zu zahlen.

Dein Arbeitgeber hat alles richtig gemacht.
Dein einziger Vorteil bei der vL ist die Prämie, die der Staat an dich zahlt.

Nein, hatte eigentlich nicht vor, mein Deutsch zu verbessern. :smile:

Also in meinem Ausbildungsvertrag steht das ich 630,59 € Brutto verdiene. Und auf meiner Abrechnung stand dann nur 604,00 €.
Also wenn ich das grade richtig verstanden habe geht das mit rechten Dingen zu das mein AG mir 26,59 € einfach so von meinem Bruttolohn abzieht?

Dann stell ich mir die Frage warum ich dann ich hier in meinem Betrieb nach VL gefragt habe, da kann ich ja genauso gut jedenmonat 26,59 € im Monat auf ein seperates Konto überweisen und dann 1 mal im Jahr meinen jährlichen Betrag auf mein Bausparvertrag einzahlen.

Oder sehe ich da irgendwas falsch?

Nein, hatte eigentlich nicht vor, mein Deutsch zu verbessern.:wink:

Hallo Heinzchen,
ist hier so üblich dass man sich grüßt.

Also wenn ich das grade richtig verstanden habe geht das mit
rechten Dingen zu das mein AG mir 26,59 € einfach so von
meinem Bruttolohn abzieht?

Ja, aber er zieht es dir nicht so einfach von deinem Lohn ab. Irgendwann hast du einen Antrag gestellt. Und an den ist dein Arbeitgeber gebunden.

Dann stell ich mir die Frage warum ich dann ich hier in meinem
Betrieb nach VL gefragt habe, da kann ich ja genauso gut
jedenmonat 26,59 € im Monat auf ein seperates Konto überweisen
und dann 1 mal im Jahr meinen jährlichen Betrag auf mein
Bausparvertrag einzahlen.

Dann bekommst du aber die staatliche Zulage nicht. Und dein Kapital wird zudem noch normal verzinst. Ebenso sinken deine Sozialabgaben um die 26,59€

Du kannst den Vertrag auch kündigen, aber dann sind alle Prämien futsch.

Oder sehe ich da irgendwas falsch?

Jetzt siehst du es hoffentlich richtig.

Weiteres lies hier: http://bundesrecht.juris.de/vermbg_2/index.html
besonders §11

Gruß Termid

Theoretisch ist das richtig gerechnet: Einkommen = „normales“ Gehalt+VL

Bin leider kein Experte, finde es allerdings schon grenzwertig, wenn ein Arbeitgeber ein Brutto angibt ohne zu deklarieren wieviel davon VL ist. Ob diese Pflicht gesetzlich besteht, weiß ich nicht, könnte ich mir aber vorstellen.

Hallo Termid,

das einzige was ich nicht verstehe ist, dass in meinem Arbeits/Auasbildungsvertrag eine Vergütung von 630,59 €/Brutto steht und da VL ja Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit sind müssen ja eigentlich die 26,59 € noch bei meine Monatliche Vergütung kommen?

Gruß

Heinzchen

Nein.

Das abgezogene Geld behält Heinzchen doch. Es wandert nur nicht auf sein Girokonto, sonder auf die von ihm ausgewählte Anlageform.

Nach sechs Jahren, wenn die Förderzeit abgelaufen ist, hat er über 2.000€ die ihm gehören wenn es bei den 23€/Monat bleibt.

Hallo Heinzchen,
in vier Minuten kannst du nicht den §11 gelesen haben.

Gruß Termid

Hallo Termid,

ja und was soll mir jetzt der §11 sagen?

Hallo Heinzchen,

ja und was soll mir jetzt der §11 sagen?

Er soll dir sagen, dass das jetzt „abgezogene“ Geld immer noch deines ist. Es ist sparen mit Prämie.

Lies auch meinen Artikel von 10:06 Uhr.

Gruß Termid

Na, dann glaube ich dir mal dass das so i.O. ist.
Mich als AN würde aber doch schon sehr interessieren, ob (übertrieben) von 500€ brutto die mir versprochen wurden nur 250€ bei mir ankommen und ich den Rest dann erst nach 6 Jahren kriege.
Ist nun mal ein Unterschied, deshalb verstehe ich nicht wieso der AG das nicht angeben muss; dass der AN das Geld „irgendwann“ hat, ist klar.

Gruß
Granini

Hallo Termid,

gehen wir mal davon aus, das die 630,59€ die in meinem Vertrag stehen die VL in höhe von 26,59 € schon enthalten. Dann fehlt mir meiner meinung nach immernoch geld egal wie ich das drehe und wende…denn nach meiner ansicht sind die VL, Einkünfte die zu meinem bruttolohn dazu gerechnet werden: Bruttolohn + VL= gesamtbrutto

Denn ich habe gestern die Lohnabrechnung von meinem Vater gesehen und da ist das auch so das die VL dazugerechnet wird.

gruss heinzchen87

Hallo Heinzchen,
ja, du hast recht. Früher war das mal so, aber das hat sich 2006 für Neuverträge geändert.

Sei froh dass du trozdem wenigstens noch die Prämie bekommen kannst. Denn ich fürchte dass es die VL nicht mehr lange geben wird weil der Staat pleite ist.

Aber wenn du das Geld unbedingt jetzt haben möchtest lies §11 Abs.5, darin heißt es:
(5) Der Arbeitnehmer kann jeweils einmal im Kalenderjahr von dem Arbeitgeber schriftlich verlangen, daß der Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns aufgehoben, eingeschränkt oder erweitert wird.

Da siehst du es wieder: von Teilen des Arbeitslohns.

Machs gut. Und wenn du dem Arbeitgeber irgendwann nachweisen kannst dass er Mist gebaut hat, die Verjährungsfrist ist drei Jahre zum Jahresende. Also im Extremfall drei Jahre und 264 Tage.
Vorher hast du in der Berufsschule BWL.

Gruß Termid

Hallo Granini,

Ist nun mal ein Unterschied, deshalb verstehe ich nicht wieso
der AG das nicht angeben muss;…

der AN hat den Vertrag selbst gewollt und unterschrieben, er ist ihm nicht untergejubelt worden.

Zudem kann man den Vertrag ohne Frist jederzeit kündigen, aber dann sind alle Prämien futsch.

Gruß Termid

Hallo Termid, ich unterstelle dem AG ja nichts, dem ist es ja letztendlich egal was mit dem Geld passiert, aber der AN sollte doch darüber informiert werden, finde ich.
Natürlich reden wir jetzt hier über keine großen Summen, aber ich bin doch sehr erstaunt dass es in unserem bürokratischen Land dazu keine Vorschrift gibt, so dass z.B. mein oben erwähnter übertriebener Fall tatsächlich möglich wäre.
Naja, es ist eben so wie es ist! :smile:

Gruß
Granini

ja aber bei mir auf der abrechnung stehen ja die VL noch nicht mal drauf.

Hallo,

was steht in Deinem Ausbildungsvertrag hinsichtlich von VWL?
Gibt der Arbeitgeber was dazu?

Wenn ja, dann ist die Gehaltsabrechnung falsch.
Dann erhöt die VWL den Bruttolohn, wird versteuert und es fallen Sozialabgaben dafür an.
Am Ende wird sie vom Nettolohn wieder abgezogen und überwiesen.

Gibt der Arbeitgeber nichts dazu, ist die Abrechnung auch falsch.
Dann wird die VWL lediglich vom Netto abgezogen und überwiesen.

Meine Antworten unter der Voraussetzung, dass es sich auch um Vermögenswirksame Leistungen handelt und nicht um Pensionskasse, Direktversicherung, o. ä.

Gruß
Silverlady