Ich hab hier mal ein grobes Gerüst einer Lohn- und Gehaltsabrechnung gebastelt. Meine Fragen jetzt: Wo/Wie kann ich den Punkt „Freibeträge“ in das Gerüst integrieren?
Sind Freibeträge auch von den SV-Abzügen betroffen? Meines Erachtens nicht, aber ich weiß es eben nicht genau.
Danke im Voraus für kommende Antworten,
Grüßli Chris
Tarifgehalt
Zulagen (z. B. VL AG)
= Bruttogehalt
Steuerabzüge
• LSt
• KiSt
• SolZ
SV-Abzüge
• RV
• AlV
• KV
• PflV
= Nettogehalt
VL AN
- Rückführung von Vorschüssen
= Auszahlung (Überweisungsbetrag)
Sind Freibeträge auch von den SV-Abzügen betroffen?
Nein. Es handelt sich um Freibeträge für den Lohnsteuereinbehalt.
In dem Schema:
Tarifgehalt
Zulagen (z. B. VL AG)
= Bruttogehalt
fehlen Steuer- und Sozialversicherungsbrutto, die nicht mit dem Gesamtbrutto identisch sein müssen. Wenn etwa steuerfreie durch den AG pauschal versteuerte Elemente im Gesamtbrutto enthalten sind, hat das Gesamtbrutto keine Aussage betreffend den Wert, mit dem man per LSt-Tabelle den LSt-Einbehalt bestimmt, und auch nicht betreffend den Wert, auf den die SV- und KV-Beiträge berechnet werden.
Bei der Bestimmung des LSt-Einbehalts kommen auch die Freibeträge ins Spiel: Steuerbrutto minus Freibetrag = Wert zur Ermittlung des LSt-Einbehalts.
Ich habe deine Aussagen genutzt um das Schema zu berichtigen, fand jedoch keine Möglichkeit dies in einem Schema zusammenzufassen. Somit habe ich alles in drei Schritten zusammengefasst. Die Begriffe sind vielleicht ein bisschen willkürlich gewählt, aber was mir wichtig ist ob der Aufbau dieser Schritte vom Gedankengang her richtig ist?
Lohnsteuerabzüge (vom Lohnsteuerbrutto nach Tabelle)
(…)
Grundsätzlich ja. Allerdings bloß, wenn keine steuerfreien oder durch den AG pauschal versteuerten und SV-freien Bezüge eine Rolle spielen. Beispiel: Umwandlung laufender Bezüge in Beiträge zu einer Unterstützungskasse - vermindert das Steuerbrutto, aber nicht das Gesamtbrutto, wird also im Bereich brutto einmal abgezogen, einmal (steuer- und derzeit noch SV-frei) wieder dazugerechnet und dann erst im Netto von der Auszahlung wieder abgezogen.
Außerdem: Der Begriff „Lohnsteuerbrutto“ = Steuerpflichtiges Brutto minus Freibetrag ist sicherlich nicht zu beanstanden, aber auf Abrechnungen findet man ihn üblicherweise nicht - da ist in der Regel das Steuerbrutto so ausgewiesen wie es ist (ohne Abzug des Freibetrages), und irgendwo separat steht der angewendete Freibetrag.