Lohn- wann fällig? wann Verzug?

Guten Tag.
Folgende Situation: Bisher hat ein AN mit mündlichem Arbeitsvertrag gearbeitet - ohne schriftlichen. Jetzt hat er einen schriftlichen Vertrag bekommen. Im neuen Vertrag steht, es werde im Folgemonat gezahlt, ohen konkrete Angabe. Wichtig: Der Vertrag gilt nicht rückwirkend, sondern nur für die Zeit NACH Vertragsabschluss.

Das Geld vom Vormonat (ohne schriftlichen Vertrag) wurde noch nicht ausgezahlt.

Welcher Paragraph/ welches Gesetz könnte man anwenden um den AG in Verzug zu setzen?

-§614 BGB besagt, Zahlung ist nach Leistung der Arbeit, ggf nach Zeitabschnitten zu zahlen. Die Auslegung dazu legt nahe, bei vereinbartem Monatsgehalt sei der Lohn zum 1. des Folgemonats fällig. Aber dies könnte nicht gültig sein, wenn es einen indiv. Tarif- oder Arbeitsvertrag gibt.

  • Es gibt einen Tarifvertrag, der die Zahlung bis zum 15. des Folgemonats vorsieht, allerdings verweist er auch darauf, nur dort anwendbar zu sein, wenn beide Parteien tariflich organisiert sind. Ob der AG dies ist,ist unklar.

-Was gilt wenn die Fälligket des Lohns nicht eindeutig (durch Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ oder durch ungenaue Angaben im Vertrag) geregelt ist?
-Wann kann man den AG in Verzug setzen und auf welchen Text könnte man sich beziehen?

Vielen vielen Dank für Ihre Einschätzung!!!

Hallo

Unklare Formulierungen im AV gehen zu Lasten des AG, bzw sind unwirksam. Der bisherigen Schilderung zufolge ist der Lohn weiter am 01. des Folgemonats fällig. § 614 BGB ist also schon der richtige. Verzug tritt sofort ein, ohne daß gemahnt werden muß. Der AN könnte direkt klagen, bzw einen Mahnbescheid erwirken. Ob das dem Arbeitsklima förderlich ist, sei dahingestellt…

Ob der AG im Verband ist, lässt sich sicher über die eigene Gewerkschaft klären.

Gruß,
LeoLo