Hallo,
ich wollte wissen ob der Arbeitgeber mein Lohn kürzten kann ( obwohl ich ein 4 Jähriges Kind habe ) wenn ich keinen krankenschein habe und trotzdem eine Woche nicht zur Arbeit gegangen bin?
Servus,
selbstverständlich darf er das nicht.
Und, sei unbesorgt: Müttern von vierjährigen Kindern darf grundsätzlich auch nicht außerordentlich gekündigt werden, wenn sie mal eine Woche nicht zur Arbeit erscheinen - es steht ihnen frei, je nach Tagesform zur Arbeit zu kommen oder nicht. Klauseln in Arbeitsverträgen, die z.B. bestimmte Arbeitszeiten vorsehen, sind nichtig.
Schöne Grüße
MM
Auch hallo,
Gegenfrage: was sollte er deiner Meinung nach stattdessen tun??
Ohne „gelben Schein“, Kindkrank-Bescheinigung oder genehmigten Urlaub sollte man der Arbeit nicht fernbleiben. Und wenn doch, dann darf man dankbar sein, wenn der Arbeitgeber nur den Lohn kürzt und nicht gleich die Kündigung auf den Tisch knallt.
Auch kein Gruß,
finnie
supper danke du hast mir echt weitergeholfen
Moin auch,
man sollte dich vielleicht darauf hinweisen, dass Aprilfisch aka MM hin und wieder einen leichten Hang zur Ironie hat. Sprcih: Alles was er geschrieben hat verhält sich genau umgekehrt.
Ralph
Folgen von unentschuldigtem Fernbleiben vom Arbeitsplatz
Hi
Es drängt sich mir der Verdacht auf, dass du den Ernst der Situation nicht voll erfasst hast:
Die Pflicht des Arbeitnehmers:
Der Arbeitnehmer ist nach § 5 EntgFG verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
Nach dieser Bestimmung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer jeweils unverzüglich mitzuteilen. Die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung setzt im Regelfall voraus, dass sich der Arbeitnehmer jeweils zu Arbeitsbeginn arbeitsunfähig krank meldet, erläutert das Landesarbeitsgericht Köln. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung und in der Literatur besteht übereinstimmend die Auffassung, dass die Verletzung einer Nebenpflicht anlässlich einer Arbeitsunfähigkeit, nämlich der unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit oder der Pflicht zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, nach nach einschlägiger Abmahnung eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann.
und weiter:
Sperrzeit nach Kündigung
Wird ein Arbeitnehmer nach unentschuldigten Fehlen (z. B. wegen Krankheit) mehrmals erfolglos abgemahnt und schließlich entlassen, so hat er in den ersten 12 Wochen einer Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sozialgericht Dortmund Az: S 5 AL 320/99
Und damit keine Missverständisse aufkommen:
Der fehlende Nachweis (hier eine ärztl. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) führt wie oben ausgeführt - je nach betriebl. Regelung, aber spätestens am 3. Tag - zum Tatbestand des unentschuldigten Fehlens mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Was wird als unentschuldigtes Fehlen angesehen?
Unentschuldigtes Fehlen heißt, der Arbeitnehmer erscheint nicht zur vereinbarten Zeit am Arbeitsplatz. Das Fernbleiben von der Arbeit wird somit zu einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Hauptpflicht. Im Juristendeutsch spricht man von einer „Störung im Leistungsbereich“.
Gruß Georg