Hallo
Nehmen wir an ein Arbeitgeber weist immer den lohn am 27. an, und somit ist das Geld am 30. da.
Wenn er es jetzt aus irgendeinem Grund "ohne dem Arbeitnehmer bescheid zu geben"
die anweisung erst am 30. macht und das Geld am 3. erst beim Arbeitnehmer ankommt…
währe das Rechtens???
Gibt es überhaupt einen tag bis zu dem der Arbeitnhemer seinen lohn haben muss.
Wie wird das geregelt, bzw. wo kann man etwas darüber nachlesen?