Lohn zum anderen Termin ausgezahlt

Hallo
Nehmen wir an ein Arbeitgeber weist immer den lohn am 27. an, und somit ist das Geld am 30. da.

Wenn er es jetzt aus irgendeinem Grund "ohne dem Arbeitnehmer bescheid zu geben"
die anweisung erst am 30. macht und das Geld am 3. erst beim Arbeitnehmer ankommt…
währe das Rechtens???

Gibt es überhaupt einen tag bis zu dem der Arbeitnhemer seinen lohn haben muss.

Wie wird das geregelt, bzw. wo kann man etwas darüber nachlesen?

Normalerweise steht alles dazu im Arbeitsvertrag.

ja normalerweise…

Aber es gibt ja auch immer Situationen, wo es keinen richtigen vertrag gibt oder nicht alles aufgelistet ist.

Hallo,
Aber es gibt ja auch immer Situationen, wo es keinen richtigen
vertrag gibt
auch ein mündlicher Vertrag ist ein „richtiger“. Man hat halt dann das Problem, dass nicht belegbar ist, was vereinbart wurde.
Ansonsten guck http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arb…
dort unter Vergütung.

Gruß
Otto

Hi
ist ja richtig. aber im mündlichen Vertrag wird ja eher nicht darüber gesprochen, wann das geld auf dem Konto zu sein hat

Und warum hat man dann nicht mal mit dem Chef darüber gesprochen? Vielleicht gab es einen Grund dafür, dass „ausnahmsweise“ oder wie auch immer die Gehälter/ Löhne verspätet überwiesen wurden.

Es wurden hier nun diverse Ansätze geliefert und alle passen offensichtlich nicht. Also, ab zum Chef und den fragen. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.

Auf diesem Weg kann man dem Chef kurz erläutern, dass es wichtig ist, dass Geld pünktlich überwiesen wird und mit dem Chef diesebzüglich eine Vereinbarung treffen.

also die ansätze gingen alle auf nen Vertrag hinaus, aber wenn es keinen Gibt stellt sich ja erst das Problem…

Aber gut

Der Chef meint er könne zahlen wie er will umd muß nur bis spätestens am 3. gezahlt haben.

Ich denke das ist falsch, vorallem wenn es Monatelang am 28. kahm muss der Chef wenigstens sagen, das sich dies jetzt ändert.

Und ob es dann rechtens ist ist auch die frage…

danke schön

Der Chef meint er könne zahlen wie er will umd muß nur bis
spätestens am 3. gezahlt haben.

=> hat er das so gesagt?

Ich denke das ist falsch, vorallem wenn es Monatelang am 28.
kahm muss der Chef wenigstens sagen, das sich dies jetzt
ändert.

Und ob es dann rechtens ist ist auch die frage…

=> sehe ich auch so, aber ich denke, dass ist nun eine Frage für das Brett „Arbeitsrecht“

Stell dort nochmal deine Frage, allerdings FAQ1129 konform :wink:

§ 614 BGB

also die ansätze gingen alle auf nen Vertrag hinaus, aber wenn
es keinen Gibt stellt sich ja erst das Problem…

Es gilt das BGB. Was den nicht vorhandenen Arbeitsvertrag anbelangt, so sollte man mal ins Nachweisgesetzt schauen.

Aber gut
Der Chef meint er könne zahlen wie er will umd muß nur bis
spätestens am 3. gezahlt haben.

Das ist natürlich Blödsinn.

Ich denke das ist falsch, vorallem wenn es Monatelang am 28.
kahm muss der Chef wenigstens sagen, das sich dies jetzt
ändert.

Siehe § 614 BGB.

Blödsinn und so

Der Chef meint er könne zahlen wie er will umd muß nur bis
spätestens am 3. gezahlt haben.

Das ist natürlich Blödsinn.

Ah ja - wenn jemand also am 03.01. anfängt und nach Monaten (NICHT Kalendermonaten) gezahlt wird, endet der Zeitraum gemäß

Siehe § 614 BGB.

genau wann?