Hallo
Nehmen wir an ein Arbeitgeber weist immer den lohn am 27. an, und somit ist das Geld am 30. da.
Wenn er es jetzt aus irgendeinem Grund "ohne dem Arbeitnehmer bescheid zu geben"
die anweisung erst am 30. macht und das Geld am 3. erst beim Arbeitnehmer ankommt…
währe das Rechtens???
Gibt es überhaupt einen tag bis zu dem der Arbeitnhemer seinen lohn haben muss.
Wie wird das geregelt, bzw. wo kann man etwas darüber nachlesen?
Hallo,
Aber es gibt ja auch immer Situationen, wo es keinen richtigen
vertrag gibt
auch ein mündlicher Vertrag ist ein „richtiger“. Man hat halt dann das Problem, dass nicht belegbar ist, was vereinbart wurde.
Ansonsten guck http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arb…
dort unter Vergütung.
Und warum hat man dann nicht mal mit dem Chef darüber gesprochen? Vielleicht gab es einen Grund dafür, dass „ausnahmsweise“ oder wie auch immer die Gehälter/ Löhne verspätet überwiesen wurden.
Es wurden hier nun diverse Ansätze geliefert und alle passen offensichtlich nicht. Also, ab zum Chef und den fragen. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Auf diesem Weg kann man dem Chef kurz erläutern, dass es wichtig ist, dass Geld pünktlich überwiesen wird und mit dem Chef diesebzüglich eine Vereinbarung treffen.