Lohnabrechnung 2 mal im Monat

Liebe/-r Experte/-in,
Max ist seit Oktober in der Firma AAA angestellt und hat einen 40 Stunden Wochen Vertrag und verdient 1100 brutto, seit Mai stellt die Firma AAA seine Mitarbeiterverträge um auf nur noch 112 Stunden im Monat(8€h) mit Option auf max 56 Überstunden (9€h), das Gehalt wird ab dann 2 mal im Monat ausgezahlt die 112h am 30. eines Kalendermonats und die evt anfallenden Überstunden am 15. des Folgemonats. Es gibt auch nur eine Gehaltsabrechnung am 15. des Kalendermonats Max hat seinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben , leider aber später festgestellt das er wenn er zbs. in den Urlaub fährt oder Krank wird er ja nur die 112h garantiert bekommt, außerdem ist der Arbeitgeber ja nun jederzeit in der lage Max vorzeitig nachhause zu schicken . Ist so ein Gehaltsmodel rechtens bzw .was für vorteile hat der Arbeitgeber/Arbeitnehmer durch dieses neue Gehaltsmodell ?

Ist ein Interessantes Thema und würde mich sehr interessieren !

Danke für ihre Antworten im Vorraus !!

Hallo lieber www Freund,

sorry aber ich bin kein Arbeitsrechtler, daher kann ich hier nicht weiter helfen.

mfG
Chris

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen. Ich glaube das sollte ein Arbeitsrechtler beantworten. LG

Sorry, ist für Max irgendwie dumm gelaufen. Er hat die Vertragsänderung unterzeichnet, somit ist diese rechtlich wirksam. Im Nachhinein sich auf Irrtum zu berufen halte ich für aussichtslos.
Der Vorteil der Firma ist offensichtlich … heftige Lohneinsparungen da das Personal vorwiegend nach bedarf placiert werden kann. Die Überstunden sind Option und keine Anspruch.
Ganz schwere Situation.
Viel Glück
Harry

Hallo,
es ist jedes Gehaltsmodell rechtens, wenn man es denn unterschrieben hat. Es wäre nur nicht rechtens, sollten grundsätzliche Rechte, wie Menschen- u. Gleichheitsrechte tangiert wären. Dann müsste man sich diese erklagen.
Aber in dem Fall - klares Nein.

Abrechnung insofern ist auch in Ordnung. Genau richtig sogar!

Es sind nur die Fixstunden an den Festgehalt heranzuziehen, auch für eventuelle spätere Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. Denn die Überstunden sind ja nicht fix vereinbart! Mai z.B. 20,0 ÜStd. im Juni 56,0 ÜStd.

Wie Sie selber feststellten hat nun der Arbeitgeber einen unendlichen Freiraum damit geschaffen. Aber unterschrieben ist unterschrieben. Und will man seinen Arbeitsplatz behalten, wird man damit umgehen müssen. Es sei denn… es gibt einen Betriebsrat… der das Ganze hinterfragt u. etwas abklopft im Sinner der Arbeitnehmer. Davon abgesehen sollte man das mal auf doof anfragen, warum für Überstunden nur 1,00 €/Std. mehr gezahlt wird? Das hätte Spielraum nach oben.

Viele Grüße - Chi

Hallo. Ja, für den AG ist dieses Modell natürlich von Vorteil. Der AN hat weniger davon. Eben wenn man krank ist oder im Urlaub bekommt man tatsächlich nur das Grundgehalt. Und wenn der Chef nicht genügend Arbeit hat wird man nach Hause geschickt. Das alles ist leider alles rechtens. Lg
Liebe/-r Experte/-in,
Max ist seit Oktober in der Firma AAA angestellt und hat einen
40 Stunden Wochen Vertrag und verdient 1100 brutto, seit Mai
stellt die Firma AAA seine Mitarbeiterverträge um auf nur noch
112 Stunden im Monat(8€h) mit Option auf max 56 Überstunden
(9€h), das Gehalt wird ab dann 2 mal im Monat ausgezahlt die
112h am 30. eines Kalendermonats und die evt anfallenden
Überstunden am 15. des Folgemonats. Es gibt auch nur eine
Gehaltsabrechnung am 15. des Kalendermonats Max hat seinen
neuen Arbeitsvertrag unterschrieben , leider aber später
festgestellt das er wenn er zbs. in den Urlaub fährt oder
Krank wird er ja nur die 112h garantiert bekommt, außerdem ist
der Arbeitgeber ja nun jederzeit in der lage Max vorzeitig
nachhause zu schicken . Ist so ein Gehaltsmodel rechtens bzw
.was für vorteile hat der Arbeitgeber/Arbeitnehmer durch
dieses neue Gehaltsmodell ?

Ist ein Interessantes Thema und würde mich sehr interessieren
!

Danke für ihre Antworten im Vorraus !!