Lohnabrechnung bei Wechsel Minijob in Vollzeit

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe nun einen Angestellten auf Minijob-Basis (400 Euro). Nun wechselt er bei mir Mitte August in eine reguläre Vollzeitbeschäftigung.
Meine Frage nun zur Lohnabrechnung: Muss ich hier bei den Jahressummen alle Beträge addieren (d. h. auch die x * 400 Euro + die neuen Summen) oder werden beide getrennt betrachtet (d. h. im Ende August stehen die August-Beträge unter Jahressummen)?

Vielen Dank

Die beiden Abrechnungsdaten sind komplett getrennt zu betrachten. Ein 400-€-Job darf nicht mit einem sozialversicherungspflichtem Job zusammengerechnet werden. Bitte ja nicht! Es ist ein extra Lohnkonto für den 400 € Job abzuschließen und ein neues ab der regulären Anstellung. Evtl. erlaubt die Software eine Übernahme der Stammdaten. Diese sind aber überwiegend neu anzulegen, weil es sich jetzt um eine sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtige Beschäftigung handelt. D. h. es ist eine andere Krankenkasse zuständig und es sind die Lohnsteuermerkmale des Mitarbeiters anzugeben. Deshalb können die beiden auch nie zusammengerechnet werden, weil ein 400 € Job nicht sv-pflichtig ist und in der Regel mit 2 % pauschal versteuert wird. Machst Du die Löhne selbst?
Claudia

Hallo Claudia

Vielen Dank für die umfangreiche Antwort.
Ja, ich mache die Löhne noch selbst. Bei zwei Angestellten geht das noch, ich setze auch (noch) keine Software ein.
Müssen bei einer 400 Euro Job Lohnabrechnung überhaupt Jahressummen angegeben werden?

Hallo Gregor,

bitteschön, gern geschehen…
Na da bist Du einer der wenigen ohne Software, die Kosten lohnen sich auch nicht bei zwei Mitarbeitern. Deine Daten wirst Du aber schon online übertragen müssen, z. B. die SV-Meldung über sv.net?
Bei dem 400 € Job sollest Du ein Lohnkonto mit den Jahressummen erstellen (für die Betriebsprüfung später). Nach Außen geht die SV-Meldung mit dem SB-Jahresbrutto an die Knappschaft und das geht auch an die Berufsgenossenschaft inkl. der Jahresarbeitsstunden.

Gruß Claudia

Hallo,

da muss ich leider passen.
Mal bei der Krankenkasse anrufen. Die wissen wie das richtig zu machen ist.

Beste Grüße

Frank Seiler

Hallo Claudia

Jetzt hätte ich noch eine Frage:
Unsere 400 Euro Kraft hat seinen Hauptjob eben gekündigt. Ab Mitte August fängt er bei uns in Vollzeit an. In der Zwischenzeit ist er nun arbeitlos, bekommt aber durch die eigene Kündigung kein Arbeitslosengeld (Sperrzeit). Darf er in dieser Zeit weiter seinen Minijob bei uns ausüben?

Hallo Gregor,

er kann auf 400 € arbeiten, muss dies unbedingt beim Arbeitsamt melden.
Claudia