Auf der Lohnabrechnung wird ein Stundenlohn angegeben. Der Einfachheit
halber beträgt dieser angegebene Stundenlohn 10,- Euro. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 h. Der Bruttolohn wird aber nur mit 1600,- Euro vergütet!
Eigentlich sollte doch in diesem Fall 10,- Euro * 40 h/w * 4,33 gerechnet werden? Also sollte dann ein Bruttolohn von 1732,- gezahlt werden! Es werden ja auch 173,2 h im Monat geleistet!
Inwiefern ist die Abrechnung Rechtsbindend?
Ist dieser dauerhaft in der Abrechnung auftauchende Fehler rechtswidrig?
Kann man auf eine korrekte Auszahlung bestehen?
Im Arbeitsvertrag steht 1600,- bei einer Wochenarbeitszeit von 40 h. Es steht aber auch eine Überstundenvergütung drin und diese beträgt auch exakt 10,- Euro/h.
Im Arbeitsvertrag steht 1600,- bei einer Wochenarbeitszeit von
40 h. Es steht aber auch eine Überstundenvergütung drin und
diese beträgt auch exakt 10,- Euro/h.
Wo ist das Problem?
Man bekommt für seine 40-Std.-Woche 1.600,-€ und für jede Über stunde 10,-€.
Zur Klarstellung… 4,33 ist ein buchhalterischer Wert,mit dem man bei der Kalkulation rechnet.
Für den AN ist entweder die tatsächlich geleistete Stundenanzahl zu vergüten je Monat oder aber bei einem Festlohn
(wie zum B. 1.600,00 € ) ist dieser zu zahlen.
Bitte im Arbeitsvertrag nachlesen,was genau vereinbart ist und welceh Stundenzahl bei einem Festlohn als damit abgegolten genannt wird.
Erstmal viele Dank für die Antworten Leider sind die Antworten nicht wirklich hilfreich Deshalb nochmal die Sachlage und dann die Frage:
Also: 4,33 bzw. 4,35 oder auch 13 Wochen auf 3 Monate sind Grundlage für die Lohnberechnung, sowohl Tariflich in Tarif gebundenen Jobs als auch in nicht gebunden.