ganz richtig ist das nicht. Wenn der Lohn im Vormonat verdient wurde, hätte eine Korrektur für diesen Monat berechnet werden müssen. Dann kommt es bei der Auszahlung im Juni zwar über die 450, aber SV-Beiträge wären nicht fällig. Es einfach oben drauf auf den Juni zu rechnen ist falsch, denn dann werden wie du richtig angemerkt hast SV-Beiträge fällig.
Bestehe auf einer Korrektur in deiner Lohnbuchhaltung.
Hallo , ich verstehe es nur so das sie dir das jretzt abziehen ist warscheinlich da du über deien Tarif kommst , normal ist es ja so du hast die vorhergehenden Monate zu wenig bekommen . dein Chef hat dir nur den Fehlenden Lohn nach überwiesen ,
Bekomme ich mehr Lohn ziehen sie mir auch mehr ab , Ich würde bei der Gewerkschaft nachfragen, Leider weis iches auch nicht so genau da ich denke du arbeitest auf 450euro tut mir Leid das ich dir nicht weiter helfen kann lg Schwemmkind
das ist nicht richtig. Wenn die Nachzahlung den Mai betrifft, ist die Zahlung auch dem Mai zuzurechnen und dort abzurechenen. Wenn nur die Nachzahlung im Juni erfolgt, spielt das für die 450 € Grenze keine Rolle. Steuer- und SV-Pflichtig darf der Verdienst nur werden, wenn in dem entsprechenden Monat über 450 € verdient worden (sprich geleistet) worden sind.
Es ist für die Lohnabrechnung kein Problem, den Mai zu korrigieren und den Rest dann später auszuzahlen.
Wenn die Nachzahlung für Mai 2013 ist, gehe zu Deinem Arbeitgeber und sage das Du mit dieser Abrechnung nicht einverstanden bist und der Lohn als Korrekturabrechnung für den Mai gerechnet werden soll. So mußt Du das nicht akzeptieren.
Gruss Circan
Hallo,
das ist bedauerlicher Weise richtig. In diesem Fall kann man sich das Geld nur über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Beim Jahreseinkommen wird dann ersichtlich, dass man im Durchschnitt unter den 450 Euro geblieben ist.
Dass kann man in Zukunft nur vermeiden, wenn man seinen Arbeitgeber noch einmal höflich darauf hinweist.
Viele Grüße nitsrek
erstmal in Ruhe den Arbeitsvertrag (AV) lesen.
Vermutlich erhalten Sie einen Sundenlohn für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden. In dem Fall gilt der Zeitpunkt der Arbeitsleistung. Wenn Ihr Arbeitgeber das Geld später zahlt, dann muss das im AV vereinbart sein. Ungeachtet dessen zählt der Zeitpunkt der Arbeit. Zahlt der AG später, muss er eine Rückrechnung machen. Das ist eigentlich problemlos möglich. Ich empfehlem beim Ag anzufragen und um Lösung zu bitten. Funktioniert das nicht, aber wirklich erst dann, Anfrage bei der Krankenkasse und beim Arbeitsamt.