Lohnabrechnung Hauswart Umlagefähig?

Sind die Kosten eines externen Lohnbüros zur Erstellung der Lohnabrechnungen für die Hauswarte umlagefähig oder sind sie als Verwaltungskosten einzustufen? Rechtsgrundlage??

Hallo,

die Kosten für das Lohnbüro, welches den Lohn für den Hausmeister abrechnet, sind Verwaltungskosten und somit nicht umlagefähig.

(Außerdem würde ich mal anzweifeln, daß dieses Lohnbüro nur und ausschließlich den Lohn für den Hausmeister berechnet, sondern auch für andere Personen, die für dieses Grundstück arbeiten, z.B. in der Verwaltung Sachbearbeiter, etc.)

Zum Thema „Hausmeister“ und „Verwaltung“ fällt mir ein: sollte der Hausmeister „Verwaltungstätigkeiten“ ausüben, z.B. das Einwerfen von Rundschreiben der Verwaltung an die Mieter, ist für diese „Verwaltungstätigkeiten“ ein Abzug vorzunehmen.

Grüße aus Hamburg
*winke - philine

Diese Auffassung habe ich im Internet an anderer Stelle auch gefunden. Aber wo ist die Rechtsgrundlage hierfür??
Beispiel: Wenn der Verwalter Zähler oder Heizkostenverteiler abliest, sind es Verwaltungskosten. Macht das aber ein Wärmedienst (z.B. Techem), gehört das zu den Heizkosten. Ist das bei der Lohnaberechnung nicht analog?