Lohnabrechnung im Minus - ist das rechtens?

Hallo,

ich bekomme monatlich ein Fixum und für Verkäufe noch einiges an Provision, teilweise doppelt so viel wie das Fixum.

Nun musste ich mir aufgrund eines Fehlers in der Lohnbuchhaltung letzten Monat einen Großteil meiner Provision, die ich sonst immer anteilig ausbezahlen lasse, diese komplett auszahlen lassen.

Auf meiner jetzigen Abrechnung wurde mir diese Vorauszahlung als Vorschuss wieder abgezogen, so dass ich nun bereits zum 2. Mal eine Lohnabrechnung erhalte, auf der eine Nettoauszahlungssumme im Minus stand, also ein Minusbetrag.

Ist das überhaupt erlaubt? Oder ist das ein Fehler? Ich meine das Geld habe ich ja irgendwann schon mal bekommen, aber darf man trotzdem eine Minusabrechnung ausstellen? Ich meine es ist ja nicht mein Fehler als Arbeitnehmer, oder?

Was kann ich dagegen tun?

Hallo TK8782,
ja es ist erlaubt eine solche Lohnabrechnung zu erstellen. Du hast in deinem Fall einen Vorschuss erhalten, der bei nachfolgenden Lohnabrechnungen wieder abgezogen wird. Das ist gängige Praxis, auch fehlerhafte Abrechnungen werden so korrigiert.
Dagegen machen kannst du leider nichts.
LG Deel

Hallo, ja es ist zwar ein Fehler in der Buchhaltung, doch zuviel ausgezahltes Entgelt muss der AN zurückbezahlen, auch wenn der Fehler nicht bei Ihnen liegt. Genau so wäre es, wenn Sie Sozialleistungen erhalten würden. Sorry. Guten Rutsch. LG Bea

Hallo,

wenn ich richtig verstehe, wurde Dir aufgrund eines Fehlers der Lohnbuchhaltung zu viel ausbezahlt und dann wieder abgezogen. Hast Du dann auch eine korrigierte Abrechnung erhalten? D. h. es kann jeder Monat - auch nachträglich - korrigiert werden. Das steht dann auf dem Papier. Falsche Überweisungen können natürlich nicht korrigiert werden. Das ergibt dann durch einen Überzahlung folglich im Folgemonat den Abzug dieser Überzahlung, was auch zu einem Minus führen kann, wenn es als Vorschuß abgerechnet wurde.
Sollte aber nicht zum Normalfall werden!!!
Wichtig für Dich ist, dass Du für jeden Monat eine RICHTIGE Abrechnung hast!
Und wie gesagt, es passieren schon mal Fehler, aber es sollte die Ausnahme sein.

Claudia

Hallo,

Fehler passieren überall. Beim Lohn natürlich besonders unangenehm. Immer noch besser als in der Medizin.
Fehlerhafte Lohnabrechnungen dürfen durch den Arbeitgeber bis 6 Monate rückwirkend auch zu Ungunsten des Arbeitnehmers korrigiert werden.
Insfern am besten das Gespräch mit der Lohnabrechnung suchen und alles genau erklären lassen.

Beste Grüße

Frank Seiler