Lohnabrechnung kaufmännische Umschulung

Guten Tag Allerseits,

zum Thema Lohnabrechnung in der Beruffschule.

Frage 1.: Nach was richtet sich der Kinderfreibatrag wie bekomme ich den Faktor raus, wenn ich dann den Faktor habe 0,5 oder 2 , was fange ich dann mit diesem Faktor an zu rechnen?

Frage2: Was machst es für ein Unterschied ob man römisch katholisch oder evangelisch ist?

Frage3:Ist diese Aussage richtig? Die Beitragsbemmessung zielt auf die Sozialabgaben ab und wenn jemand sein Bruttogehalt liegt kann nur der Höchstbetrag für die Sozialabgaben entrichtet werden !?!

würde mich über Hilfen freuen.

mfg stef

Hallo,
zu Frage 1)
Die Beantwortung dieser Frage sprengt den Rahmen dieses Forums. Bitte klicke dich in Wikipedia ein. Unter Punkt 1.4 „Bescheinigung auf der Lohnsteuerkarte“ findest du deine Frage beantwortet.
zu Frage 2)
Gar keine bei der Berechnung. Der Kirchensteuersatz beträgt 9%, nur in Bayern und Baden Württemberg 8% von der ESt bzw. LSt.
zu Frage 3)
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden. Der Teil des Bruttoeinkommens, der dies Bemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsbemessung unberücksichtigt.

Hoffe ich konnte Dir helfen.
Gruß
Ella

Zu 1. die Kinder die auf der steuerkarte eingetragen sind
zu 2. nein, wirkt sich nur aus wenn keine religion eingetragen ist.
zu 3. Die beitragbemssungsgrenze, sollte auch in deinen unterlagen stehen

Hallo,

Kinderfreibetrag richtet sich nach der Anzahl Kinder, die jemand hat und wieviele davon auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Die Zahl ist kein Faktor sondern wird für die Berechnung der Steuer sowie des Kindergeldes benötigt.
Für die Lohnberechnung macht es keinen Unterschied ob katholisch oder evangelisch. Allerdings muss das Finanzamt die richtige Zuordnung kennen, da das Geld weitergeleitet wird.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der höchste Verdienst aufs jahr gerechnet, bis zu dem SV und RV berechnet werden. Darüber liegendes Entgelt ist dann von SV und RV frei.

Beste Grüße

Frank Seiler

Hallo,
die Beantwortung dieser Fragen sprengt den Rahmen dieses Forums.
LG