Lohnabrechnung korrigieren

Guten Tag,

ein ehemaliger Mitarbeiter verlangt, dass wir ihm seine Lohnabrechnung 04/2008 korrigieren. Zwar stimmt es das ihm zu wenig ausgezahlt worden ist, aber muss ich das nach einem Jahr noch machen?

Tut mir leid, habe mich nie als Expertin für Solches ausgegeben … :frowning: Bei betrieblichen und rechnerischen Sachen kenn’ ich mich selbst nicht aus!

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Die rückwirkende Änderung nach einem abgelaufenen Jahr ist lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich gar nicht mehr möglich. Das ginge eingeschränkt im Januar des Folgejahres - ist hier also schon lange vorbei. Rechtlich ist die Korrektur aber vorzunehmen (der Anspruch ist noch nicht verjährt), d. h. als Nachzahlung z. B. jetzt im Oktober und dann ist der Betrag als Einmalzahlung abzurechnen, weil es sich im aktuellen Jahr keinem bestimmten Monat mehr zuordnen läßt.

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