Lohnabrechnung / Lst Jahresausgleich

Hallo,

ich habe auf meiner aktuellen Lohnabrechnung unter meinem Bruttolohn den Zusatz: Lst Jahresausgleich gemacht! gefunden. Was bedeutet das, normalerweise mache ich den doch.
Vielen Dank für die Hilfe

LG
Cindy

Hallo Cindy,
der Arbeitgeber mit mehr als 10 Arbeitnehmern ist verpflichtet, mit der Dezember-Abrechnung einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Das hat nichts mit der angesprochenen Lohnsteuer-Jahresausgleich beim Finanzamt zu tun, der eigentlich eine Einkommensteuer-Erklärung ist.
Auf Wunsch mehr!
Walter

Hallo Walter, das hat mir schon sehr geholfen, es wundert mich nur, dass das das erste Mal auf der Lohnabrechnung aufgetaucht ist. Aber wenn das so ist, brauch ich mir keine Gadanken mehr zu machen.

Danke für die promte Antwort

Cindy

Hallo Cindy,

Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet im Rahmen seiner Lohnbuchhaltung für jeden Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. In der Regel sind es nur gerinfügige Abweichungen oder auch keine. Es ist wohl eine interne Kontrolle der eigenen Lohnbuchhaltung um evtl. Abweichungen aufzudecken.

Die jährliche Einkommenssteuererklärung mußt Du natürlich selbst noch machen.

LG
Martina

Hallo,

Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte, aber mein „Weihnachsgeschenk“ ist noch nicht richtig eingerichtet und funktioniert nicht immer nach Bedarf.

Ich selbst habe noch nie einen Lohnsteuerjahresausgleich für Mitarbeiter erstellt, erinnere mich jedoch daran, dass es unter bestimmten Voraussetzungen gesetztlich vorgeschrieben ist, diesen mit der Dezemberabrechnung vorzunehmen: Ganzjährige Beschäftigung des Arbeitnehmers, Steuerklasse 1, keine weiteren Steuerkarten und mindestens 10 Mitarbeiter auf die dies zutrifft. Für den Arbeitgeber ist dies ein hoher Arbeitsaufwand und es ergeben sich auch sonst für ihn keine Vorteile. Falls der Arbeitnehmer diese Abrechnung nicht wünscht, muss er dies mitteilen.
Diese Regelung soll den Arbeitnehmern nutzen, die den Lohnsteuerjahresausgleich nicht vornehmen.

Tschüss, Vera

Hallo Cindy,

wenn der Arbeitgeber mehr als 10 auf Lohnsteuerkarte arbeitende Mitarbeiter hat, ist er gesetzlich verpflichtet, einen LSt-Jahresausgleich zu machen.
Allerdings darf er das nur bei einem bestimmten Personenkreis, zB bei Mitarbeitern, bei den sich innerhalb des Jahres die steuerlichen Verhältnisse nicht verändert haben und durchgängig beschäftigt waren.

Einfach mal im Internet nachlesen, da gibt es bestimmt die Übersicht, bei wem der Arbeitgeber das zum Jahresende machen muss.