Lohnabrechnung Sonn- / Feiertags-/ Nachtzuschläge

Hallo Zusammen!
Ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann :o)

Ich habe ein Problem mit einer Lohnabrechnung einer AUSHILFE.

Es handelt sich um eine Abrechnung mit SFN Zuschlägen (Kellnerin-Bar). Also Aushilfen die mehr als 400€ verdienen dürfen (bis zu einer bestimmten Grenze beitragsfrei)
Der Arbeitgeber sagt, dass die Aushilfen 10€ /Std. bekommen. Ich kenne das so, dass auf den Grundstundenlohn die Zuschläge drauf gerechnet werden. Der Arbeitgeber sagt aber, dass die 10€ bereits schon die SFN Zuschläge enthalten. Das würde bedeutet, dass ich erst die Zuschläge ausrechne und anschließend den 10€ „runter rechne“ ?! - ??! geht das überhaupt?? – denn damit schwankt der der Grundstundenlohn! ? Maßgebend ist doch der GRUNDstundenlohn! (Mindestgehalt bei Kellnerinnen gibt es nicht)
Ich habe bisher gedacht, dass es nur zwei Möglichkeiten gibt in dieser Art Vergütung(kein Tarifvertrag; Kellnerin in einer Bar): direkt höheren Std.Lohn, ohne Zuschläge oder normalen Grundstundenlohn+Zuschläge

Ich habe bisher KEINE Quelle antreffen können bzw. selbst nachlesen können, die mir in diesem Fall weitergeholfen hat :o/

Hat jemand von Euch ein wenig Erfahrung auf diesem Themengebiet ? ? ?

Servus,

es wäre hübsch, als zentrale Quelle zu dem Thema den Arbeitsvertrag respektive - falls zutreffend - den Tarifvertrag zu kennen.

Dann könnte man was zu dem Thema sagen.

Und unter uns Pfarrerstöchtern: Wenn man bloß über Dinge was sagen könnte, mit denen man persönliche Erfahrung hat - wie würdest Du dann die Frage beantworten, bei welcher Temperatur Wasser in einer Höhe von 4.800 m ü.N.N. siedet?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Dä Blumepeder

re-servus!
wieso machst du dich über mein problem lächerlich - das war eine ernst gemeinte FRAGE, wenn du „pfarrerstochter“, meine frage nicht verstehst, oder KEINE vernünftige antwort darauf weisst, dann unterlasse BITTE deine „negativen schwingungen hier im forum, in meinem beitrag“!!

Servus,

wir warten immer noch auf Deine Auskunft, was zum Entgelt und zu Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen im Arbeitsvertrag bzw. einem ggf. geltenden Tarifvertrag vereinbart ist.

Ohne diese Information kann man zwar viel durch die Gegend schwingen, aber man kann nichts zum Sachverhalt sagen: Da kannst Du dich auf den Kopf stellen und mit den Füßen strampeln - es wird nicht besser davon.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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lies noch mal bitte meinen beitrag bzw. meine fragestellungen… + diese quelle gibt es (noch) nicht!

Servus,

in diesem Fall gilt das, was der Arbeitgeber sagt, falls es mit einem Arbeitnehmer wirksam vereinbart wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

aha - also was genau?

Hiho,

dass die Aushilfen 10€ /Std. bekommen.

Wenn keine Zuschläge vereinbart sind, gibts auch keine.

Das, was dem Arbeitgeber vorschwebt - er könnte trotzdem einen Teil des immer gleichbleibenden Stundenlohns von 10 € steuerfrei abrechnen, auch wenn er keine Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zahlt, ist natürlich Unfug: Entweder er zahlt Zuschläge, dann gibts die in bestimmtem Umfang steuerfrei, oder er zahlt keine, dann gibts halt nix.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

gemeint ist:
der stundenlohn bzw. grundstd.lohn ist X, dadrauf kommen die zuschläge und zum schuluss das ergebnis 10€. und das ganze beitragsfrei.

also lag ich richtig mit meiner indirekten aussage, dass man nicht einfach „runter zum std.grundlohn hin“, das ganze runterrechnen kann?

Servus,

man kann hoch- und runterrechnen wie man will, man kann auch einen Stundenlohn von zwei Euro, eine Aktivitätsvergütung von vier Euro, eine Schuhsohlenabnutzungsgebühr von drei Euro und einen Anwesenheitszuschlag von einem Euro bezahlen. Aber auch dann bleiben zehn Euro zehn Euro.

Wenn der Arbeitgeber das unterhaltsam findet, an Sonntagen einen niedrigeren Grundlohn zu zahlen als an Werktagen, und die Differenz mit einem Sonntagszuschlag wieder ausgleicht, stört das niemanden.

Aber steuerfrei ist dieser „Sonntagszuschlag“ dann halt nicht.

Ist ungefähr so, wie wenn Volkswagen seinen neuen Kompaktwagen „Volkswagen Kartoffel“ nennen würde und ihn dann zu 7% Umsatzsteuer verkaufen wollte, weil er doch heißt wie ein Lebensmittel: Mögen mag er schon mögen, aber können wird er nicht können.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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ja gut - DANKE soweit!
schöne grüße