Lohnabrechnung wegen staatlicher Förderung ?

Hallo,

ist es richtig, dass eine Hausverwaltung nach 4 Jahren die letzten Lohnabrechnungen vom Mieter verlangen darf, weil die Wohnungen mit staatlicher Förderung gebaut wurde.

Hallo,
ja, weil der Eigentümer beweisen muss, die Auflagen der staatlichen Wohnrumförderung zu erfüllen (->Fehlbelegungsabgabe).

Nachfrage
Hi!

Und da kann der EIGENTÜMER die Teile anfordern?

Ich dachte, dafür existiert in jeder Gemeinde ein ein Wohnungsamt, welches u.a. zur Austellung von Wohnberechtigungsscheinen zuständig ist, welche doch zum Nachweis reichen.?

LG
Guido

Hallo Guido,
das wird unterschiedlich gehändelt, jedoch meistens die Hausverwaltungen. Die WBS dienen der Berechtigung zum Zeitpunkt der Ausstellung. Jedoch kann sich im Laufe der Zeit etwas ändern, deshalb werden die Eigentümer turnusmäßig (zwischen 3-5 Jahre) aufgefordert, Einkommensnachweise von Mietern im öffentlich-geförderten Wohnungsbau nachzuweisen. In den meisten Mietverträgen von öfentlichen geförderten Wohnungen werden die Mieter vertraglich innerhalb der Förderung verpflichtet, unaufgefordert alle drei Jahre und gg. Abruf ihr Einkommen zu bescheinigen. Würden die Eigentümer dem nicht nachkommen, müßten diese mit wirtschaftlichen Sanktionen rechnen, die nicht unerheblich sind.

Viele Grüße. Theo

Danke
Hi!

Danke - kannte ich so nicht.
Nicht zuletzt, weil ich aus meinem Job die Situation kenne, dass diese 3-Jahres-Bescheinigungen immer für irgendwelche Ämter ausgefüllt erden müssen/mussten (meine Erfahrungen beschränken sich dabei aber auf NRW, das Saarland und Sachsen-Anhalt)

LG
Guido