Lohnabzug bei 400,-€Stelle bei Fehler

Guten Tag,

Können bei einer 400,- Kraft, die im Versandhandel arbeitet u. leider Ware vertauscht hat-verursachter Schaden 14o,-€ , diese von ihrem Lohn abgezogen werden?
Vielen Dank schon mal!

Hallo,

in Deutschland haften AN grundsätzlich in unbegrenzter Höhe mit ihrem kompletten Privatvermögen für Schäden.

Ob und in welchem Umfang der AG den Schaden ganz oder teilweise geltend machen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Dabei spielen Gesichtspunkte eine Rolle wie z. B.:

  • Grad des schuldhaften Handelns (leichte, mittlere, schwere Fahrlässigkeit, Vorsatz)
  • Betriebsrisiko (muß der AG aufgrund der Eigenart des Betriebes mit einem gewissen Fehlergrad rechnen)
  • Angemessenheit von Schadenshöhe zu Vergütung
  • Versicherungsschutz (Inwieweit ist dem AG eine Schadensversicherung zumutbar)
  • Abeits- und/oder tarifvertragliche Regelungen sowie evtl. Betriebsvereinbarungen
  • Betriebliche „Bußordnungen“

und noch einiges mehr.
Gut gerührt und geschüttelt ergibt sich daraus eine umfangreiche, kaum noch übersehbare einzelfallorientierte Rechtsprechung, die im beschriebenen Fall den Gang zum Fachanwalt unumgänglich macht.

Ob die direkte Aufrechnung des AG zulässig war, ist eine ganz andere Frage, die unabhängig von der Berechtigung zur Regrssnahme ist.
Da spielen u. U. zahlreiche zivilrechtliche Verfahrensvorschriften sowie auch Dinge wie Pfändungsfreigrenzen bzw. Sicherung des Existenzminimums eine Rolle.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

Was genau war denn der Fehler?

Gruß,
LeoLo