Lohnabzug bei Benzinklau und Kassenmanko

Liebe/-r Experte/-in,

folgende Situation:

3 Minijobangestellte einschließlich mir, arbeiten seit ca. 5 Jahren in einer Tankstelle. Die Tankstelle, die einem großen Konzern angehört, wird von unserem Chef gepachtet. Nun kommt immer wieder vor, daß ein Kunde wegfährt ohne zu bezahlen. Dies kann von den einzelnen Mitarbeiterinnen, die vor allem am Nachmittag alleine sind, nicht beobachtet werden, schon gar nicht wenn der Laden voll ist. Es sind 6 Zapfsäulen, die nicht Kameraüberwacht werden. Der Benzinklau wird uns vom Lohn abgezogen und das schon seit Jahren. Auch angebliche Kassendifferenzen, die nicht deutlich zuzuweisen sind, werden der Mitarbeiterin der Vorschicht abgezogen. Nun hat uns jemand den Tip gegeben, bzw. gesagt, daß dies nicht rechtens sei und wir das Geld wieder zurückverlangen könnten, da wir dafür nicht haftbar gemacht werden können und Geld erst dann vom Mitarbeiter verlangt werden könne, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit und Schuld nachgewiesen werden kann.
Ist das richtig?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß Ingrid

Liebe/-r Experte/-in,

folgende Situation:

3 Minijobangestellte einschließlich mir, arbeiten seit ca. 5
Jahren in einer Tankstelle. Die Tankstelle, die einem großen
Konzern angehört, wird von unserem Chef gepachtet. Nun kommt
immer wieder vor, daß ein Kunde wegfährt ohne zu bezahlen.
Dies kann von den einzelnen Mitarbeiterinnen, die vor allem am
Nachmittag alleine sind, nicht beobachtet werden, schon gar
nicht wenn der Laden voll ist. Es sind 6 Zapfsäulen, die nicht
Kameraüberwacht werden. Der Benzinklau wird uns vom Lohn
abgezogen und das schon seit Jahren. Auch angebliche
Kassendifferenzen, die nicht deutlich zuzuweisen sind, werden
der Mitarbeiterin der Vorschicht abgezogen. Nun hat uns jemand
den Tip gegeben, bzw. gesagt, daß dies nicht rechtens sei und
wir das Geld wieder zurückverlangen könnten, da wir dafür
nicht haftbar gemacht werden können und Geld erst dann vom
Mitarbeiter verlangt werden könne, wenn ihm grobe
Fahrlässigkeit und Schuld nachgewiesen werden kann.
Ist das richtig?

Das ist grundsätzlich richtig. Lohnabzüge sind nur zulässig für individuell nachweisbare „Verfehlungen“, wobei mindestens auch mittlere Fahrlässigkeit vorliegen. muß. Die Beweislast liegt allein beim AG.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft weiter.

Vielen Dank für die Antworten.

&Tschüß

Gruß Ingrid

Wolfgang

Hallo Ingrid,

J A !!!

Auf alle Fragen kann ich nur mit ja antworten.
Nicht umsonst hat bei ALDI jede Kassiererin ihren eigenen Kasseneinsatz, und nicht umsonst wird bei jeder Tankstelle auf der Autobahn jede Zapfsäule mit Zeiteinblendung rund um die Uhr kameraüberwacht.
Bei der Rückforderung der einbehaltenen Beträge musst Du allerdings beachten, dass es im Arbeitsrecht sogenannte Ausschlussfristen gibt: d.h. nach 6 Monaten oder einem Jahr können finanzielle Ansprüche nur rückwirkend für diese Zeit (Ausschlussfrist)beansprucht werden. Die Fristen werden normalerweise im Tarifvertrag vereinbart.
Sollte kein Tarifvertrag zur Anwendung kommen und auch im Arbeitsvertrag keine Frist vereinbart worden sein, so kommt vermutlich die Verjährungsfrist nach § 195 BGB (drei Jahre) zur Anwendung.
Geltend machen kannst Du die Beträge beim Arbeitgeber, zahlt er nicht, so musst Du beim Arbeitsgericht eine Klage einreichen. Dies allerdings würde ich nur mit juristischem Beistand machen.

Lieber Gruß
Wolfgang Lenssen

Guten Tag,
lassen Sie sich am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder der zuständigen Gewerkschaft beraten, da es einiges zu beachten gibt und somit eine pauschal richtige Antwort nicht zu geben ist.
Frdl. Grüße
MG

Ja, das ist richtig. Darüber hinaus müßte so etwas auch vertraglich vereinbart sein (sog. Mankogeld).

Das ist richtig. Am Ende handelt es sich um Schadenersatz. Grundlage hierfür ist grob fahrlässiges oder vorsaetzliches Verhalten oder eine entsprechende Verletzung vertraglicher Pflichten. Auf diese wird sich Ihr Arbeitgeber berufen da er Ihnen die Pflicht zur Prüfung der Kasse und Überwachung der Zapfsaeulen zusprechen wird.
Bei der Kasse koennte ich mir noch vorstellen, dass er möglicherweise Recht bekommt, nicht überwachbare Zapfsaelen vermutlich aber nicht.
Ihr Problem ist es nun,diesen Anspruch durchzusetzen. Sofern Ihr Arbeitgeber Ihrer Auffassung nicht zustimmt bleibt Ihnen nur der Rechtsweg mit der Gefahr auf Dauer den 400 Euro Job zu verlieren. Ein Gespräch sollten Sie in jedem Fall suchen.
Gruss
WG

Vielen Dank Wolfgang, für die fachliche Antwort! Frohes Fest!

Danke für die Antwort! Frohes Fest

Danke für die Antwort! Frohes Fest
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Danke für die Antwort! Frohes Fest.

immer wieder vor, daß ein Kunde wegfährt ohne zu bezahlen.
Dies kann von den einzelnen Mitarbeiterinnen, die vor allem am Nachmittag alleine sind, nicht beobachtet werden.
6 Zapfsäulen, die nichtKameraüberwacht werden. Der Benzinklau wird uns vom Lohn

abgezogen und das schon seit Jahren.

Kassendifferenzen, die nicht deutlich zuzuweisen sind, werden der Mitarbeiterin der Vorschicht abgezogen. Geld wieder zurückverlangen könnten, da wir dafür
nicht haftbar gemacht werden können und Geld erst dann vom Mitarbeiter verlangt werden könne, wenn ihm grobe
Fahrlässigkeit und Schuld nachgewiesen werden kann.

Guten Tag,

  1. Bezinklau. Wenn es keine Videoüberwachung gibt und der Vorfall sich nachweisbar in einer Zeit mit Betrieb ereignet, sehe ich keine Haftung der Arbeitnehmer.
    Das kann dann je nach den tatsächlichen Umständen auch anders sein: zB nachts in einer Stunde kein Kunde und 1 x Bezinklau. Gebenenfalls dann geteilte Haftung, da AG keine ausreichenden Vorkehrungen (kamera) getroffen hat.
  2. Kassendifferenz
    Eine Zuordnung muss schon gemacht werden. Wenn die Kasse übergeben wird, ist zu zählen.
    Auch da muss der AG ein System einführen, das solche Übergaben gezählter Kassen erlaubt.
    Eine Haftung für die Differenz ist dann möglich, wenn nur eine Person an die Kasse konnte.
    Diese eine Person haftet dann.
    Schönen Tag noch

Hallo Ingrid,

richtig!Alles was du schreibst, stimmt. Man nennt das auch unternehmerisches Risiko.

Du musst nur schauen, ob ihr in euren Arbeitsverträgen eine „Ausslussklausel“ stehen habt. Diese besagt in der Regel, dass nach … 2 … Monaten gegenseitige Lohnansprüche verfasllen, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht werden.
Ich denke aber, dass dies nicht drin steht.
Mein Tipp:

Holt euch Unterstützung von der Verdi. Der zuständige Sekretär wird euch vor Ort beraten. Wenn ihr noch kein Mitglied seid, dann tretet ein - nach 3 Monaten bezahlen die sogar den Rechtsanwalt.
Seht zu, dass ihr alle an einem Strick zieht, das ist wichtig:wink:
Und nun holt euch euer Geld zurück!!

Viel Glück und frohe Weihnachten

Hier darf eine Rechtsberatung nicht statt finden. Erster Blick ist Dein Arbeitsvertrag, bzw was dort geregelt ist. Gibt es hierzu keine Regelungen, so ist normalerweise der Arbeitgeber in der Haftung für Fehlmengen und nicht berechtigt den Lohn zu kürzen.
Bitte an einen Anwalt wenden.

Hallo Ingrid,
das geht ja gar nicht !!!
Euer Chef ziehz euch den Bezinklau ab???
Unmöglich!! Geht bitte zum Fachanwalt fpr Arbeitsrecht!!
Euer Chaf muss eine versicherung haben oder eben Vorsichtsmaßnahmen ( Kameras) anbringen um den Klau zu unterbinden ! ( Ganz Wichtig !)
Ihr ( das personal) kann doch gar nichts dafür und darf nicht in der Haftung stehen und steht ihr auch nicht.
Euer Chef ist ja ein absoluter Strolch „“"", die Ware gehört ihm und er hat dafür SORGE ZU TRAGEN, das diese gesichert ist und nicht ihr.
Eure Aufgabe ist es zu verkaufen ( Sprit und Zigaretten etc.)

Bitte geht schleunigst gemeinsam zum Anwalt !!!

Liebe Grüße unbd alles erdenklich GUTE von Nonne213