Eine kurze Nachfrage bevor man irgend etwas unternimmt. Ein Arbeitsvertrag wurde fristgerecht gekündigt aber leider Gottes ein Teil des eingereichten und bewilligten Urlaubs wurde bereits genommen … Es waren nun 3 Tage Urlaub zuviel welcher genommen wurden . Nun kommt die letzte lohnabrechnung und siehe da ein Abzug von 3 x 8 Stunden … Da habe ich gelesen das er dies eigendlich nicht darf aber nun wie soll man das angehen bzw. Ist dies rechtens ?
Eine kurze Nachfrage bevor man irgend etwas unternimmt. Ein
Arbeitsvertrag wurde fristgerecht gekündigt aber leider
Gottes ein Teil des eingereichten und bewilligten Urlaubs
wurde bereits genommen … Es waren nun 3 Tage Urlaub zuviel
welcher genommen wurden . Nun kommt die letzte lohnabrechnung
und siehe da ein Abzug von 3 x 8 Stunden … Da habe ich
gelesen das er dies eigendlich nicht darf aber nun wie soll
man das angehen bzw. Ist dies rechtens ?
Eine „beliebte“ Praxis, die in vielen Fällen aber nicht haltbar ist…
Zitat § 5 (3) Bundesurlaubsgesetz: Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.