Lohnabzug für fehlerhafte Teile

Hallo liebe Community,
Stellen wir uns folgendes Szenarion vor:
Ein Arbeitnehmer produziert Getriebeteile für einen Namhaften Hersteller. Nun sollen sie diese Teile auch noch kontrollieren ob alles Tiptop ist aber auch nicht weniger prduzieren.
Sofern doch mal ein Teil einen Fehler aufwies und somit in den Ausschuss kam, bekamen die Mitarbeiter in letzter Zeit reihenweise Abmahnungen. Da Menschen nunmal fehlbar sind und nicht alles finden gab es davon zuviele und die neue Masche des Ag ist nun pro Teil was fehlerhaft ist 1% vom Lohn abzuziehen.
Es gibt in dem Betrieb nachdem das Teil verpackt wurde nochmal einige Extra Prüfer die diese Fehler feststellen sollen.

Meine Frage: Ist das so rechtens mit dem Lohnabzug, was kann man dagegen tun?

Mfg

Zusatz: ich muss mich korrigieren, es ist kein Ausschuss, die Fehler können zumeist durch Nacharbeit berichtigt werden.

Hallo,

gibt es in dem geschilderten Szenario einen BR im Unternehmen ?

&Tschüß
Wolfgang

Ja gibt es, dieser wird vorraussichtlich morgen konsultiert.

mfg

Hallo,

in diesem Fall sollte der BR schnell in die Puschen kommen und dem AG die „Strafzahlungen“ untersagen. Denn bei diesem allgemeinem Satz (1%) ohne Prüfung des tatsächlichen Schadens und des Grades des Verschuldens dürfte es sich dann rechtlich um eine sog. „Betriebsbuße“ handeln, die der vollen MB des BR unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

Anders würde es aussehen, wenn der AG streng einzelfallorientiert Schadensersatz einfordert.
Hier hat der BR grundsätzlich keine erzwingbare Mitbestimmung und diese Haftung des AN ist gesetzlich nicht geregelt, damit grundsätzlich unbegrenzt und nur durch die Rechtsprechung etwas reguliert.
Hier muß der AG aber jeden einzelnen Schaden genau definieren, den Grad der Schuld berücksichtigen (Vorsatz oder einfache, mittlere, grobe Fahrlässigkeit) und den Anspruch einzeln und von der Lohnabrechnung getrennt geltend machen. Die Rechtsprechung hält idR eine bloße Aufrechnung mit Lohnzahlungen nicht für zulässig.
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abw…

Egal von was wir reden, Buße oder Schadensersatz, in beiden Fällen dürfte das Vorgehen des AG einer rechtlichen Überprüfung kaum stand halten.

&Tschüß
Wolfgang

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