Liebe/-r Experte/-in, Folgender Fall: Einem Mitarbeiter wird regelmässig eine Zahlung an des Betreibungsamt vom Lohn abgezogen. Die Beträge wurden jedoch vom Treuhandbüro, das die Lohnabrechnungen erstellt NICHT an das Betreibungsamt überwiesen - auch nicht an eine andere Behörde. Wie verhält sich hier die Rechtslage? Vielen Dank für eine Antwort
Leider kann ich zu diesem Fall überhaupt nichts sagen, derweil ich kein Fachmann für Hartz 4 bin. Offensichtlich wurde die Anfrage falsch weiter geleitet.
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dazu bin ich leider nicht in der Lage zu antworten.
Leider.
MfG
R. Döring
Hallo othmar
entschuldige für das nichtbeantworten, habe ich verschlafen. nun, zu deiner frage: ich weiß es nicht. Der begriff betreibungsamt deutet auf deutschland hin und ich bin österreicher, da gibt es unterschiedliche rechtslagen.
herzliche grüße. g.