Hallo,
besteht ein Lohnanspruch auf geleistete Arbeit innerhalb der Probezeit, auch wenn die Kündigung schon innerhalb der ersten 14 Tage durch den Arbeitnehmer vorgenommen wird?
Die Kündigung wurde gemäß dem Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg durchgeführt. Darin heißt es, dass eine Kündigungsfrist von drei Kalendertagen innerhalb der ersten zwei Monate der Probezeit gilt.
Vielen Dank für die Hilfe