Lohnanspruch bei Kündigung in der Probezeit?

Hallo,

besteht ein Lohnanspruch auf geleistete Arbeit innerhalb der Probezeit, auch wenn die Kündigung schon innerhalb der ersten 14 Tage durch den Arbeitnehmer vorgenommen wird?
Die Kündigung wurde gemäß dem Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg durchgeführt. Darin heißt es, dass eine Kündigungsfrist von drei Kalendertagen innerhalb der ersten zwei Monate der Probezeit gilt.

Vielen Dank für die Hilfe

Hi!

besteht ein Lohnanspruch auf geleistete Arbeit innerhalb der
Probezeit, auch wenn die Kündigung schon innerhalb der ersten
14 Tage durch den Arbeitnehmer vorgenommen wird?

Ja (und ich bin geneigt, ein „natürlich“ anzufügen).

Die einzige Ausnahme, die mir ad hoc einfällt, wäre eine Erkrankung innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung, da ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gem. §3, Abs 3 EntgFG erst nach diesen 4 Wochen ensteht.

VG
Guido