Hallo,
vor mehr als einem Jahr hat ein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. Nun sind die Lohnansprüche als Insolvenzforderungen (Masseforderungen) zumindest für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor den gewöhnlichen Insolvenzforderungen zu erfüllen. Wie sollte sich nun ein Arbeitnehmer verhalten? Auf Post vom Insolvenzverwalter warten? Beim ehemaligen Arbeitgeber anrufen? Und wie erhält der Arbeitnehmer die Info, ob überhaupt genügend Masse zur Erfüllung der Forderungen zur Verfügung steht?
Danke für die Antworten.
Gruß Ulrich
Lieber Ulrich,
du solltest dir einen Amwalt suchen, denn es könnte schwirig werden an deinen Lohn heran zu kommen.
Die ausstehenden Löhne kommen in der Regel vor allen anderen Forderungen.
Aber sowie ich dass bei einer Freundin mitbekommen habe, mußt du anzeigen, dass du noch Geld zu bekommen hast.
Viel Erfolg!
Hallo Ulrich,
mehrere Dinge hierzu:
a) Du weißt, dass für insgesamt 3 Monate ausstehenden Gehalts das Arbeitsamt einspringt, Stichwort: Insolvenzausfallgeld? Sollten also nur 3 Monate fehlen, interessiert das zunächst einmal den Insolvenzverwalter wenig, da dies über das AA abgewickelt wird. Für die Abwicklung (d.h. Beantragung) ist man allerdings selber verantwortlich. Fristen? Keine Ahnung…
b) Ein Verfahren wird nur dann eröffnet, wenn überhaupt noch Masse nach Aussonderungen, Absonderungen und den Verfahrenskosten übrig bleibt. Zur Feststellung dessen dient die Phase nach Beantragung und Eröffnung bzw. Abweisung. Da es eröffnet wurde (entnehme ich Deiner Beschreibung), ist also Masse vorhanden. Wieviel, ob als Quote 100% oder 1%, übrig bleibt…
Sind dem Insolvenzverwalter die Gläubiger bekannt, werden diese automatisch angeschrieben. Den Insolvenzverwalter zu kontaktieren, hat meist keinen Sinn, diese igeln sich aus recht verständlichen Gründen ein. Allerdings wundert es mich, dass bisher offensichtlich keine Post zugestellt wurde, da eigentlich direkt nach der Eröffnung des Verfahrens die Forderungen offiziell angemeldet, gesammelt und in einem offiziellen Prüfungstermin geprüft werden.
Ich würde (sollten die 3 Monate überschritten sein, s.o.) erst einmal mit dem AG, so noch existent, reden, ob die Forderung angemeldet wurde. Ansonsten dringend, am besten mit einem Anwalt, die Forderungen beim Insolvenzverwalter nachmelden, hierbei könnten aber Zusatzkosten durch einen erneut anzuberaumenden Prüfungstermin auf den Gläubiger zukommen. Ob das für ehem. Angestellte ebenfalls gilt, keine Ahnung…
Übrigens: Ich bin natürlich kein Jurist…
Grüße
Jürgen