Lohnansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers

An alle Fachleute:

Ich schreibe heute für einen Freund, der verständlich nicht in Erscheinung treten möchte.

Sachverhalt:

Er arbeitet seit zwei Jahren bei einem Getränkevertrieb als geringfügig Beschäftigte ( € 400,00 ) mtl…

Die Gehaltszahlung erfolgt in den letzten Monaten immer nur mit großer Verzögerung, teilweise erst nach dem 20. des Folgemonats.

Durch Zufall hörte er ein Gespräche der Buchhaltung mit dem Inhalt: Wir haben kein Geld und die Bank hat auch schon gekündigt.

Wie sieht es nun mit den rückständigen und laufenden Zahlungen im Falle einer Insolvenz aus ???

Hinweis: Mein Freund ist Frührentner aufgrund von Berufsunsfähigkeit ( Mitte 50 ).

Vielen Dank für jeden Hinweis.

MfG

Stefan Seidel

Hallo Stefan,

wenn die Firma Insolvenz anmeldet, bekommt der Arbeitnehmer rückwirkend für 3 Monate sein Gehalt aus dem Insolvenzgeld. Ich meine, das es vom Arbeitsamt -Insolvenzabtlg.- gezahlt wird. Ob man als Aushilfe weiteren Anspruch hat, weiss ich nicht. Ich selber habe als Aushilfe eine Insolvenz mitgemacht und nur den rückständigen Lohn erhalten.

HG circan

man bekommt nur einmalig bis zu drei Monate rückwirkend den Lohn, danach nicht mehr und was vor drei Monaten war, kann man abschreiben, dass Geld ist weg und man hat auch keinen Anspruch.
Gruss
Agnes

Hallo,
Dein Freund sollte sich vorsichtshalber beim zuständigen Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Der zuständige Sachbearbeiter wird im sicher Tipps geben, eventuell hat er ja Anspruch auf Konkursausfallgeld.
Vielleicht ist in dem „Laden“ ja auch so was wie eine Insolvenzverschleppung im Entstehen, da wird das Arbeitsamt auch schon sicher vorbeugen.
Auf jeden Fall sollte Dein Freund sich schnellstmöglich nach einer anderen Beschäftigung umsehen. Für 400 € Kräfte ist der Markt ja noch ziemlich gut.
Ich wünsche Deinem Freund alles Gute, Johannes

Hallo stefan.t.seidel,

wenn die Bank die Kredite schon gekündigt hat, dann steht der Betrieb höchst wahrscheinlich vor einer Zwangsinsolvenz.
Ihr Freund kann, sofern die Insolvenz offiziell ist, beim Arbeitsamt Insolvenzausfallgeld beantragen. Dies wird zwar nicht zu 100% ausbezahlt, aber er bekommt wenigstens noch etwas.

Trotzdem alles Gute.

Viele Grüße
Lore

Guten Abend,

Sie sollten abwarten, was passiert.

Wenn Sie Ihre Bezüge nicht erhalten, dann gehen Sie zur Bundesagentur für Arbeit und stellen einen Antrag auf sogenanntes Insolvenz-Ausfallgeld.

Sie erhalten dann Ihre Bezüge für die Zeit von bis zu drei Monaten von der Bundesagentur für Arbeit.

Viel Glück.

Hallo,
im Grunde ganz einfach,sollte der AG Insolvenz anmelden, sind die Gehälter übers Arbeitsamt mit einem Vordruck gesichert, allerdings sollte der AG seine Mitarbeiter darüber informieren.
Wenn der AG das nicht macht, kann man ihn belangen.
Man könnte ja auch mal direkt den AG fragen was Sache ist- ist zwar ein großer, schwerer Schritt, aber …

Hallo Herr Seidel,
ein Lohnanspruch besteht genauso lange wie das Arbeitsverhältnis besteht. Im Falle einer Insolvenz übernimmt ein Insolvenverwalter die ausstehenden Lohnansprüche der Arbeitnehmer. Da es bei einer Insolvenz meist eine lange Warteliste von Gläubigern gibt, springt das Arbeitsamt ein und übernimmt für 3 Monate die Zahlung des Lohnes (ich glaube in Höhe des letzten Netto) Deshalb ist es wichtig, dass sich der betreffende Arbeitnhemer sofort nach Insolvenzeröffnung beim Arbeitsamt meldet.
Viel Glück, vielleicht ist es ja nur ein Gerücht.

Hallo,

ich kann da leider nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg!!!

phantomin

Hallo Stefan,
wenn wirklich dem so ist, dass die Firma pleite ist, dann entscheidet der Insolventverwalter (Rechtsanwalt) über die Verwendung des Restvermögens der Firma. Also auch über den Lohn deines Freundes.
Gruß
J. D.

Moin stefan,

solange der Arbeitgeber nicht Insolvenz anmeldet, bleibt alles beim Alten. Dazu ist er übrigens verpflichtet, wenn er die Forderungen nicht mehr bedienen kann - sonst macht er sich strafbar (Insolvenzverschleppung).

Im Extremfall kann auch der Staat die Insolvenz eines Unternehmens beantragen, wenn der Unternehmer nicht mehr in der Lage ist, für seine Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.

Auch wenn Insolvenz angemeldet wurde, bleibt zunächst alles beim Alten. Also: Weiterhin wie bisher zur Arbeit gehen. Der Vertrag bleibt auch nach einer Insolvenz bestehen.

Bei einer Insolvenz wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Arbeitsverhältnis dann weiterführen oder kündigen kann.

Für die Phase 3 Monate vor Eröffnung der Insolvenz übernimmt die Arbeitsagentur die Lohnzahlungen, indem sie „Insolvenzgeld“ zahlt. Wenn also jetzt Insolvenz beantragt würde, käme die Arbeitsagentur für Lohnrückstände auf - aber max. für 3 Monate.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens richten sich die Lohnforderungen des Arbeitnehmers an den Insolvenzverwalter. Lohnforderungen, die in dieser Zeit entstehen, werden bevorzugt behandelt (d. h. bevor andere Gläubiger Geld bekommen, bekommen die Mitarbeiter Gehalt). Das ist aber trotzdem keine Garantie dafür, dass man am Ende auch all sein Geld bekommt - wenn das Betriebsvermögen nicht reicht, um die Verbindlichkeiten zu begleichen, steht man doof da… Davor kann man sich aber leider nicht schützen.

Dass dein Freund Frührentner ist, hat auf seine Ansprüche keinen Einfluss.

Viele Grüße
tinastar

PS: Als 400€-Kraft hat dein Freund Anspruch auf Rechte von „normalen“ Arbeitnehmern. Dazu gehört neben Urlaubsanspruch vor allem Anspruch auf Einhaltung von Kündigungsfristen.

Das sieht sehr sehr schlecht aus. Wo nichts zu holen ist kann auch nichts ausgezahlt werden.
Wenn überhaupt dann werden die Gläubiger in der Insolvenz nach dem prozentualen Anteil der Forderung bedient.
Beispiel:
Wenn der Getränkehandel also 10.000.- Euro Schulden hätte und Dein Feund eine Forderung von 1.000.- Euro ist sein Anteil 10%.

Wenn nun mtl beim Getränkehandel 100.- Euro zu pfänden wäre würde Dein Freund 10.- Euro bekommen.

Es ist aber eher davon auszugehen dass 0.- Euro zu pfänden ist.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

Hallo tinastar33,

vielen Dank für Deine ausführlich Antwort.

Bitte noch eine Ergänzung:

Mein Freund arbeitet seit ca. 5 Jahren für diese Unternehmen; aber die aktuelle GmbH wurde erst zum 1.1.2011 gegründet. Er hat noch nie einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten; sind hier Besonderheiten gegeben ???

Vielen Dank für eine Ergänzung.

MfG

Stefan Seidel

Ahoi Stefan,
grundsätzlich besteht der Lohnanspruch auch in der Insolvenz solange fort bis dem AN ordnungsgemäß gekündigt wurde. Das Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesanstalt für Arbeit.
Mit denen kann man sich auch mal in Verbindung setzen.

Jack

Hallo Stefan,

das kommt leider immernoch vor - dabei ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitsvertrag abzuschließen bzw. dem Mitarbeiter wenigstens eine Information über die wichtigsten Vertragsbedingungen zu übergebeb. Das Gute für deinen Freund dabei: Wenn der Arbeitgeber das versäumt hat, ist das sein Problem.

Dein Freund kann im Zweifel mit Hilfe von Gehaltszetteln / Stundennachweisen etc. nachweisen, seit wann er beschäftigt ist. Dass es eine Neugründung einer GmbH gegeben hat, macht dabei eigentlich keinen Unterschied - wenn die neue GmbH mit dem Mitarbeiter nichts Anderes vereinbart hat, besteht das Beschäftigungsverhältnis weiterhin. Wichtig ist, dass sich dein Freund nicht nachträglich einen Vertrag aufdrängen lässt, in dem die Betriebszugehörigkeit nicht richtig drinsteht.

Denn: Wenn das Arbeitsverhältnis schon seit 5 Jahren oder länger besteht, erhöht sich der gesetzliche Kündigungsschutz von einem Monat auf zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats (§622 BGB). Und das gilt auch für 400€-Kräfte.

Viele Grüße
tinastar

Hallo, drei Monate zahlt das Amt.LG