Moin stefan,
solange der Arbeitgeber nicht Insolvenz anmeldet, bleibt alles beim Alten. Dazu ist er übrigens verpflichtet, wenn er die Forderungen nicht mehr bedienen kann - sonst macht er sich strafbar (Insolvenzverschleppung).
Im Extremfall kann auch der Staat die Insolvenz eines Unternehmens beantragen, wenn der Unternehmer nicht mehr in der Lage ist, für seine Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.
Auch wenn Insolvenz angemeldet wurde, bleibt zunächst alles beim Alten. Also: Weiterhin wie bisher zur Arbeit gehen. Der Vertrag bleibt auch nach einer Insolvenz bestehen.
Bei einer Insolvenz wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Arbeitsverhältnis dann weiterführen oder kündigen kann.
Für die Phase 3 Monate vor Eröffnung der Insolvenz übernimmt die Arbeitsagentur die Lohnzahlungen, indem sie „Insolvenzgeld“ zahlt. Wenn also jetzt Insolvenz beantragt würde, käme die Arbeitsagentur für Lohnrückstände auf - aber max. für 3 Monate.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens richten sich die Lohnforderungen des Arbeitnehmers an den Insolvenzverwalter. Lohnforderungen, die in dieser Zeit entstehen, werden bevorzugt behandelt (d. h. bevor andere Gläubiger Geld bekommen, bekommen die Mitarbeiter Gehalt). Das ist aber trotzdem keine Garantie dafür, dass man am Ende auch all sein Geld bekommt - wenn das Betriebsvermögen nicht reicht, um die Verbindlichkeiten zu begleichen, steht man doof da… Davor kann man sich aber leider nicht schützen.
Dass dein Freund Frührentner ist, hat auf seine Ansprüche keinen Einfluss.
Viele Grüße
tinastar
PS: Als 400€-Kraft hat dein Freund Anspruch auf Rechte von „normalen“ Arbeitnehmern. Dazu gehört neben Urlaubsanspruch vor allem Anspruch auf Einhaltung von Kündigungsfristen.