Lohnanteil Handwerker teilbar?

Hallo,

im Jahr 2010 wurde das Dach des Eigentümers A komplett renoviert. Die Rechnung wurde so gestellt, daß der Lohnanteil seperat ausgewiesen wird. Der Betrag überschreitet die Grenze für Handwerkerrechnungen erheblich.
Kann die Lebensgefährtin(B) von A, die mit im Haus lebt den anderen Anteil bei Ihrer Eklärung steuerlich ansetzen?
( Die Rechnung wurde auf beide Namen A und B geschrieben)

Danke für die Info!!

MfG
TomPet

Jain…
Moin,

der Höchstbetrag von 1.200 Euro für Handwerkerleistungen ist haushaltsbezogen nicht personenbezogen. Demnach können A und B jeweils 50% des Höchstebtrages in Abzug bringen. Oder aber A 100% und B 0%.

Siehe Anwendungserlass vom 15.02.2010 zu § 35a EStG (Randziffer 50)
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

VG
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