Lohnauszahlung ist falsch

hallo, ich war die letzten zwei Monate bei einem Zeitarbeitsunternehmen als Produktionshelferin beschäftigt. Laut Vertrag durfte ich die ersten 6 Monate keinen urlaub nehmen. Am 17.08 wurde ich zum 24.08 gekündigt. In der Kündigung stand drin das mir die Urlaubstage auf die Kündigung angerechnet werden. In der Kündigungszeit wurde ich jedoch krank geschrieben. Jetzt steht mir doch für 5 Werktage Lohnzhalung im krankheitsfall zu und Urlaubsgeld oder habe ich für die zwei Monate keinen Anspruch auf Urlaubsgeld? Zudem hatte ich bei einem einsatz für die ZA 8 Stunden container geputzt. Lt Gesetzt steht mir da doch ein Mindestlohn zu für Reinigung oder? Lt. Merkblatt für Arbeitslose muß mir die zeitarbeitsfimra auch Fahrgeld bezahlen hatte die im Juli nicht gemacht.
Wie gehe ich gegen eine falsche Lohnabrechnung vor? direkt anwalt oder erst mal anschreiben und frist setzten?

Hallo,

erst einmal die Frage, ob Urlaubsgeld oder Urlaubsabgeltung gemeint ist. Laut Tarifvertrag stehen für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs anteilig zur Verfügung - hat das Beschäftigungsverhältnis am 04. Juli begonnen und am 24.08. geendet, besteht zum Beispiel kein Urlaubsanspruch, hier muss der Einzelfall geprüft werden, ob dann bei Ausscheiden ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht. Ob ein Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld besteht, müsste eigentlich im Tarif- oder Arbeitsvertrag stehen.
Die Krankheitstage müssen bezahlt werden, wenn die Krankschreibung frühestens 4 Wochen nach Eintritt erfolgte. Anderenfalls besteht noch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung - hier zahlt die Krankenkasse.
Da für Zeitarbeitsfirmen ein eigener allgemeingültiger Tarifvertrag existiert, denke ich nicht, dass für das Putzen der Container ein anderer Mindestlohn anzusetzen ist.
Im Arbeitsvertrag müsste eigentlich stehen, ob Fahrgeld zu bezahlen ist, oder nicht.
Auf jeden Fall erst mal schriftlich um Korrektur der Lohnabrechnung bitten und die falschen Berechnungen benennen.

Viele Grüße
Petra

Kann dir da leider nicht weiter helfen, da ich kein Jurist bin.
Vieleicht hast du bei jemand anderen mehr glück.

mfg
bluedie

Hallo Sauerländerin; wenn dein Arbeitgeber dir vor! deiner Arbeitsunfähigkeit die Kündigung überreicht hat oder sie dir Bekanntgegeben wurde und darin unter Anrechnung der Urlaubstage steht, kannst du in der Zeit zwar krank werden, bekommst jedoch nicht noch zusäzlich den Urlaub bezahlt. Alleine die 5 Tage, egal ob nun Urlaub oder AU. Wie schon geschrieben> unter Anrechnung. Gruß Jürgen

Hallo,
mit Zeitarbeit kenne ich mich nicht aus. Man sollte hier auch die Kosten in Realition setzen. Anwalt ? Mit Rechtschutz dort nach fragen. Ansonsten sind die Kosten in Erwartung zu dem was noch an Lohn aussteht recht hoch. Erstmal die ZA anschreiben, nicht drohen,sondern nur nachfragen. Dann mit RS zum Anwalt. Also immer Step by Step. Mehr kann ich dazu nicht sagen, sorry aber ein Ende ist auch immer ein neuer Anfang.
Gruss PM

Hallo,

ich würde nicht sofort mit der Brechstange daran gehen, sondern zuerst höflich bei der Personalabteilung nachfragen und die Sachlage erklären.

Wenn das nichts bringt, schriftlich eine Frist setzen und dann bei Nichtbeachtung zum Anwalt gehen.

Hallo Sauerländerin,
habe in dieser Frage nicht genügend Kenntnisse, um eine verbindliche Auskunft zu geben. Ich müsste mich daher auch nur auf Vermutungen stützen.
Sorry
a.g.

Hallo,

da habe ich doch schon mal drauf geantwortet.

Frank Seiler

Wie gehe ich gegen eine falsche Lohnabrechnung vor? direkt
anwalt oder erst mal anschreiben und frist setzten?

Hallo,

ich kenne die vertraglichen Grundlagen nicht, daher ist es schwer, sich hier ein Urteil zu bilden.
Allgemein kann ich aber nur raten, dem entsprechenden Ansprechpartner der Zeitarbeitsfirma die Fragen zu stellen. Er muss sie dir ja beantworten können.
Wenn Du dann keine zufriedenstellenden Antworten bekommst, kann man über einen Anwalt nachdenken…