Lohnauszahlung ohne Vertrag

Hallo!
Folgende Situation. AN beginnt bei Firma XY ein 3 tägiges Probearbeiten. Nach diesen 3 Tagen, wird vereinbart, das man weiterhin zusammenarbeiten möchte und dies vertraglich festhalten will. Nach insgesamt 9 Arbeitstagen, kam immernoch kein Vertrag seitens des AG zustande. Der AN zog sich daraufhin zurück und lies den AG wissen, das er ohne Vertrag, nicht mehr zur Verfügung steht.
Der AN wartet vergebens auf eine Reaktion des AG. Also besucht der AN seinen AG in Spe, stellt ihm eine Rechnungsaufstellung zu, in der aufgeführt ist, an welchen genauen Tagen, wie lange Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wurde und was dafür zu Vergüten ist. Jetzt möchte der AG rückwirkend eine Anstellung Vertraglich festhalten und ganz offiziell Sozialabgaben und Lohnzahlungen tätigen. Dazu soll AN nocheinmal in Firma XY erscheinen und seine Unterlagen abgeben. (was noch aussteht, jedoch liegen diese Unterlagen schon lange der Firma vor) Frage jetzt, kann der AN verlangen, das sein Lohn sofort, bspw. in Form eines Bar Schecks, ausgezahlt wird? Letzter Arbeitstag liegt mehr als 1 Monat zurück

danke und gruß

Hallo Polofreak,

grundsätzlich ist erstmal zu sagen, dass die Begründung eines Arbeitsverhältnisses keiner Schriftform bedarf. D. h. ein Arbeitsvertrag gilt auch als geschlossen wenn man sich mündlich geeinigt hat. Natürlich sollte es im Interesse des Arbeitnehmers liegen den Arbeitervertrag schriftlich vorliegen zu haben, schließlich werden in diesem Vertrag überlicherweise verschiedene Sachen geregelt, z. B. auch die Gehaltszahlung.

Fraglich ist im konkreten Fall was eigentlich im Interesse des Arbeitnehmers ist. Will er einen Arbeitsvertrag schließen, d. h. zukünftig für den Arbeitgeber tätig werden sollte sicher ein vertrauensvolles Verhältnis angestrebt werden. Vielleicht wurden die Unterlagen einfach verlegt (was natürlich nicht unbedingt den besten Eindruck macht) und der AG fordert deshalb die erneute Vorlage. Vielleicht ist es auch eine Masche der AG, dann bleibt in jedem Fall der Rechtsweg über das Arbeitsgericht. Fraglich ist dabei natürlich die Beweislage ohne schriftlichen Vertrag.
Ein Gespräch bringt sicher Klärung.

Zum Zeitpunkt der Lohn-/Gehaltszahlung besteht auch die Möglichkeit, dass die Abrechnung im betreffenden Unternhmen erst zum 15. des Folgemonats erfolgt, also noch nichts zu spät ist.

Ohne Vorlage der Unterlagen (SV-Nummer usw.) wird es für das Unternehmen jedoch schwierig eine Gehaltsabrechnung vorzunehmen, unabhängig ob eine Barauszahlung, ein Scheck oder normale Überweisung erfolgen soll.

Ich hoffe ich konnte helfen!

Grüße,

FAHA

vielen lieben dank :smile:
ein arbeitsverhältnis wird nicht angestrebt, nein. der AN möchte lediglich für erbrachte Arbeitsleistung, entlohnt werden, jedoch keine Wochen auf sein Gehalt warten.

lg

Hallo,
meine Antwort dazu heißt: nein.
Der AN sollte schriftlich einen Termin setzen, bis wann der Lohn gezahlt werden soll/ muss. Das könnte beispielsweise nach ca. 14 Tagen der Fall sein.

Mit freundl. Gruß

M.W.