sagen wir mal da ist ein junges pärchen die sind gerade zusammen gezogen sie nenne ich jetzt mal anna das macht das schreiben leichter und ihn tim . also anna hat gerade ihr ausbildung abgeschlossen und nur eine halbtagsstelle bekommen und verdient ca 570€ netto er ist arbeitslos und das schon länger so das ihm keine unterstützung mehr vom arbeitsamt zusteht sondern von der arge er beantragt das für sich und auch für sie denn sie hat ja ein geringes einkommen und ihr würden dann noch 50€ monatlich von der arge zustehen. sie weiß davon nichts und möchte das auch nicht denn sie hat mehrere sparbücher und guthaben das sie erstmal anbrechen möchte bis sie eine vollzeitstelle hat, sie ist also in dem glauben er hat das geld nur für sich selbst beantragt. sie lässt sich von ihrem arbeitgeber eine verdeinstbescheinigung austellen unterschreibt aber sonst keine weitern unterlagen und war auch bei keinem termin dabei , das geld geht alles auf sein konto nach einem halben jahr findet sie endlich eine vollzeitstelle , das pärchen hat sich bereitsgetrennt und leben nur noch so zusammen da er noch keine geeignete wohnung gefunden hat. nun nach dem auszuge bekommt sie post von der arge in der steht , da sie ja noch sparguthaben hatte und das sie das geld nicht beantragen hätte dürfen und das sie es zurückzahlen soll oder es werden weitere schritte eingeleitet. ein telefonat mit der arge in der sie klarstellt davon nichts gewusst zu haben stößt auf taube ohren jetzt meine frage wenn sie 1. von dem geld nichts gesehen hat und 2. nie persönlich beantragt hat wie kann das passieren was kann anna machen ums ich abzusichern ???
sagen wir mal da ist ein junges pärchen die sind gerade
zusammen gezogen sie nenne ich jetzt mal anna das macht das
schreiben leichter und ihn tim . also anna hat gerade ihr
ausbildung abgeschlossen und nur eine halbtagsstelle bekommen
und verdient ca 570€ netto er ist arbeitslos und das schon
länger so das ihm keine unterstützung mehr vom arbeitsamt
zusteht sondern von der arge er beantragt das für sich und
auch für sie denn sie hat ja ein geringes einkommen und ihr
würden dann noch 50€ monatlich von der arge zustehen. sie weiß
davon nichts und möchte das auch nicht denn sie hat mehrere
sparbücher und guthaben das sie erstmal anbrechen möchte bis
sie eine vollzeitstelle hat, sie ist also in dem glauben er
hat das geld nur für sich selbst beantragt. sie lässt sich von
ihrem arbeitgeber eine verdeinstbescheinigung austellen
unterschreibt aber sonst keine weitern unterlagen und war auch
bei keinem termin dabei , das geld geht alles auf sein konto
nach einem halben jahr findet sie endlich eine vollzeitstelle
, das pärchen hat sich bereitsgetrennt und leben nur noch so
zusammen da er noch keine geeignete wohnung gefunden hat. nun
nach dem auszuge bekommt sie post von der arge in der steht ,
da sie ja noch sparguthaben hatte und das sie das geld nicht
beantragen hätte dürfen und das sie es zurückzahlen soll oder
es werden weitere schritte eingeleitet. ein telefonat mit der
arge in der sie klarstellt davon nichts gewusst zu haben stößt
auf taube ohren jetzt meine frage wenn sie 1. von dem geld
nichts gesehen hat und 2. nie persönlich beantragt hat wie
kann das passieren was kann anna machen ums ich abzusichern
Das kann man sich ja alles gar nicht vorstellen. Aber viel passiern kann nicht, weil ja auf keinen FAll von Anna die Unterschrift drunter ist und mich wunderts, normalerweise muß man den Antrag persönlich abgeben, da kann doch so etwas gar nicht passieren. Und dann ist auch das Geld nicht auf ihrem Konto gelandet. Also ganz ruhig bleiben, und die Sache schriftlich darlegen, da nützen dann die tauben Ohren auch nichts mehr.