Person A wird gepfändet, dies wird vom AG berechnet…dieser rechnet den Geldwerten vorteil im brutto mit ein, und nun hier die Frage. Es gibt ja bei den Brutto-Netto Rechnern das Feld Geldwerter Vorteil, wo dieser Eingetragen wird…wird dieser bei dieser Berechnung zum Brutto hinzugerechnet und in diesem Feld extra aufgelistet oder nur in diesem Feld aufgelister oder nur hinzugerechnet und nicht in diesen Feld aufgelistet?
Und werden Dividendenauszahlung von aktien mit angerechnet? Es erscheint als „Geldwerter Vorteil Aktienpläne“ auf der Abrechnung.
Der Geldwerte Vorteil eines Dienstwagens wird bei Lohnpfändung mit hinzugerechnet, laut Abrechnungsdame.
Wenn sie also dies tut muss sie ja dann daraus das Netto berechnen, dies geschieht über den Brutto-netto Rechner, zumindest müssen dies Privatpersonen so machen. Bei diesem Rechner wird also das Brutto angegeben und unten drunter kann man zusätzlich diesen Geldwerten Vorteil eintragen.
Die frage war ob dies bei einer Pfändungsrechnung zum brutto hinzugerechnet wird und zusätzlich dort eingetragen wird oder nicht eingetragen wird? Oder ob es erst garnicht dazugerechnet wird sondern nur in dem Feld angegeben wird?
Frage: ob Dividente aus Aktien, Auszahlungen davon, die als Geldwerter Vorteil angegeben sind mit zum Brutto/Pfändungsberechnung gerechnet werden? Denn dazu findet man nichts im Netz.
Der Geldwerte Vorteil eines Dienstwagens wird bei Lohnpfändung mit hinzugerechnet, laut Abrechnungsdame.
Alles andere wäre auch recht unlogisch, was aber im deutschen Recht nicht unbedingt etwas bedeuten muss.
Wenn sie also dies tut muss sie ja dann daraus das Netto berechnen,
Nö. Das ergibt sich doch aus den gesetzlichen Abzügen. Die müssen berechnet/abgezogen werden, womit sich dann als Restgröße das Netto ergibt.
Die frage war ob dies bei einer Pfändungsrechnung zum brutto hinzugerechnet wird und zusätzlich dort eingetragen wird oder nicht eingetragen wird? Oder ob es erst garnicht dazugerechnet wird sondern nur in dem Feld angegeben wird?
Ich kann irgendwie auch nicht ganz den Hintergrund verstehen.
Bruttolohn + plus geldwerter Vorteil (und eventuell weiterer Zahlungen des AG) - gesetzliche Abzüge = Netto.
Frage: ob Dividente aus Aktien, Auszahlungen davon, die als Geldwerter Vorteil angegeben sind mit zum Brutto/Pfändungsberechnung gerechnet werden? Denn dazu findet man nichts im Netz.
Liegt wahrscheinlich daran, dass dies recht selten vorkommt. In welcher Form kommt denn beim AN die Dividende an, wenn nicht in Geld?
Grüße
Ergänzung
Vielleicht machts das auch noch etwas klarer:
Jeder Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber eine Vergütung.
Die kann zum einen in Bar erfolgen, zum anderen in Sachbezügen. Man bekommt bei Sachbezügen nichts bar auf die Kralle wie bei einer Barbezahlung, sondern man bekommt eine „Sache“.
Im beschriebenen Fall z.B. das Auto. Ein Teil der ausgehandelten Bezahlung ist das Auto.
Die Berechnung des geldwerten Vorteils über die 1 % Regelung ist nur eine Hilfskrücke, um aus der Sache einen Geldwert zu machen. Es muss ja irgendwie abgerechnet werden und das geht nun mal nur in monetären Beträgen.
Von daher gehört das Auto oder sonstige (steuerpflichtige) Sachbezüge grundsätzlich mit zum Einkommen. Man bekommt sie aber eben nicht ausgezahlt in Geldform, sondern man bekommt eben die „Sache“ - das Auto.
Danke für Antworten aber es waren keine auf die Fragen.
ok der Geldwerter Vorteil vom AUTO wird dazu gezählt, und dan aus dem GESAMTEN Brutto das Netto ermittelt. Und hier war die Frage beim BRUTTO-NETTO-RECHNER PROGRAMM, gibt man den Geldwerten Vorteil nochmals mit an? DENN UNTER DEM BRUTTO KANN MAN DIESEN MIT EINTRAGEN, oder Rechnet man ihn bei DIESEN RECHENPROGRAMM nicht mit zum Brutto und gibt ihn NUR in diesem Feld an?
Klar wird die Aktiendividende in Geld ausgezahlt, wollte aber wissen ob man diese zum Brutto DAZUZÄHLT für die Pfändung oder nicht?
Also noch einfacher und anders kann ich es nicht erklären…hoffe es versteht jeder.
ok der Geldwerter Vorteil vom AUTO wird dazu gezählt, und dan
aus dem GESAMTEN Brutto das Netto ermittelt. Und hier war die
Frage beim BRUTTO-NETTO-RECHNER PROGRAMM, gibt man den
Geldwerten Vorteil nochmals mit an? DENN UNTER DEM BRUTTO KANN
MAN DIESEN MIT EINTRAGEN, oder Rechnet man ihn bei DIESEN
RECHENPROGRAMM nicht mit zum Brutto und gibt ihn NUR in diesem
Feld an?
Kommt drauf an wie der Rechner rechnet. Gibt ja nicht nur einen Brutto-Netto-Rechner in den Untiefen des Internetz. Es gibt bei KFZ-Nutzung zwei mögliche Rechenwege, die mE schon dargestellt wurden.
Klar wird die Aktiendividende in Geld ausgezahlt, wollte
aber wissen ob man diese zum Brutto DAZUZÄHLT für die Pfändung
oder nicht?
Ja, gehören zum brutto und sind nach Aussage meines Lohnlexikons auch pfändbar. Zumindest stehen sie nicht unter den unpfändbaren Gehaltsbestandteilen.
Also noch einfacher und anders kann ich es nicht
erklären…hoffe es versteht jeder.