Lohnbetrug von Arbeitnehmer ? Ehrlich ?

Hallo,

also um den Kompletten Sachverhalt des Problems aufzusagen wäre nun zu Komplex daher fasse ich es Grob zusammen.

Ich und mein Bruder sind in ein Unternehmen eingestiegen bei dem es Branchenüblich ist Schichtarbeit zu haben,darüberhinaus war es immer üblich schichten zu tauschen innerhalb der Firma also Mitarbeiter A tauscht mit Mitarbeiter B eine schicht.
Doch dazu später mehr…

Da bei euns mehrere Lohnzahlungen ausblieben haben wir Lohnklage gegen AG getätigt ums 2 ausgebliebenen Monatslöhne einzuklagen.Gekündigt habe ich selbst(ich weiß das dies im Falle von Leistungsbezug schlecht ist, da ich aber bereits eine Neue Arbeit hatte als ich dies tat, ist dies Obsolet).

Klage erfolgreich:Annerkentnissurteil in vollen Umfang.

Da bei dem 2.Monatslohn eine Abrechnung zu erstellen war und die Lohnklage unvorteilhaft gestellt wurde,wurde eine Klageänderung verfasst mit einem fest einzuklagenden Betrag.
Die Zahlungen wurden seitens des AG getätigt leider jedoch nicht der verlangte Betrag.
Da sich dieser weigert unter anderem Schichten zu bezahlen die ich mit meinem Bruder getauscht hatte.

Darüberhinaus wollte er seine Arbeitskleidung per Post zugeschickt bekommen ich selbst habe bei DHL einen Abholauftrag erteilt das Paket unter Zeugen verschickt und der Empfang des Paketes wurde mir durch die Sendungsverfolgung DHL`s bestätigt.

Nun steht der nächste Gütetermin bevor…

Soviel zu den Hintergrundinformationen.

Nun Meine Fragen:

Der AG erzählt er hätte KEINE Arbeitskleidung erhalten obwohl DHL den Empfang im system bestätigt hatte (Sednungsverfolgung) da ich prinzipiell einen Vertrag mit DHL habe zur auslieferung des Paketes.

Nun sollte ich es doch samt meinem Zeugen und DHl leicht beweisen können das dieser das Paket erhalten hat und das der Inhalt stimmt oder ? Oder kann er denn möglicherweise entstandenen schaden trozdem an mich regulieren ? (Ich bin mir ganz sicher das er lügt und habe damit sogar gerechnet).

Nun die viel wichtigere Frage:

Er wirft mir vor das ich mit meinem Bruder Schichten getauscht habe ohne seine zustimmung.
Was soweit leider stimmt (jedoch war vorher nie eine zustimmung nötig und es funktionierte alles).Nun unterstellt er mir einen versuchten Lohnbetrug…deswegen

FRAGE:

In wie weit ist das gerechtfertigt ? Und könnte er mit sowas vor Gericht durchkommen ?

Info:
Er selbst sagte ihm wäre schaden entstanden doch die getauschten schichten wurden korrekt abgeleistet. Bisher hat mein bruder noch gar kein geld gesehen und ich zumindest den gröbsten anteil wurde aber um den Lohn der die Tage des Tauschen betrifft geprellt…Also wie weit ist ihm da schaden entstanden wenn er sogar den lohn einbehalten hat ?

als eigentlich reicht schon der beleg zur sendungsverfolgung. damit ist ersichtlich wann das paket aufgeben wurde und wann es angekommen ist. du hast mit dhl einen vertrag über den trasport geschlossen. ab der paketabgabe ist das sache der post incl allen problemen wie nichtzustellung,schäden verlust usw.

zeugen belegen das ganze ja noch extra.

das reicht.es kann keiner verlangen das du das ganze noch fotografierst oder ähnlich was in dem paket ist. selbst das wäre ja kein beweiß. man könnte eine paket bestücken ein foto machen und wieder ausräumen.

die frage der schichten ist halt so eine sache. ohne absprache mit dem chef könnte man durchaus behaupten das die schichten nicht geleistet wurden. a hat dienst. b macht ihn aber. wie soll a beweisen das er da war?kann er nicht weil er ja getauscht hatte.

wenn es keine stechkarten oder ähnliches gibt die beweisen wer wann da war sieht das schlecht aus. aussage gegen aussage.
dann bliebe nur ein rechtsstreit wobei ich die chancen eher schlecht sehe. weder du noch dein bruder können nicht stichfest beweisen wer wann da war. das erinnert mich an das perfekte " verbrechen" mit zwillingen. jeder kann bahaupten was er will. keiner kann die wahrheit oder die lüge belgen.

frage ist lohnt sich ein rechtsstreit um die getauschten schichten?

wenn eine rechtsschutzversicherung da ist würde ich einen anwalt in anspruch nehmen. das erste beratungesgespräc ist ja umsonst.

Danke für die schnelle und Umfangreiche Antwort.
Ich habe bereits einen Anwalt durch die Lohnklage der mich weiterhin in dieser Sache vertritt.
Er macht sich gar keine Gedanken und findmet das sich das wohl in der Güteverhandlung regelt.
Ich selbst habe da starke bedenken da ich meinen Ag kenne un dieser wirklich dazu bereit wäre gegen mich vorzugehen.

ZU Belegen ist es in der tat nicht da es keine Stechkarten oder so gibt.
Also bin ich als Arbeitnehmer in der weweispflicht ? Was also wenn der AG das einfach behaupten würde ? da wäre der AN ja immer erledigt…

Nunja die wichtigste Frage war:
Ist es wirklich Lohnbetrug ? Es sit kein schaden entstanden die schichten wurden korrekt abgeleistet da würde mich interessieren wo er den schaden hernehmen will er muss es ja nachweisen. Der Lohn für die getauschten schichten wurde also immernoch einbehalten.

fakt ist mitarbeiter a sollte den dienst machen. hat er nicht. das ist auch fakt. keine arbeit kein lohn.

das problem ist das es nichts schriftliches gibt. du bist in der beweispflicht. der arbeitsgeber muss doch nicht beweisen das jemand gearbeitet hat das er ihm geld zahlen darf.

gefühlt ist das lohnbetrug.aber du kannst es nicht beweisen.da liegt der hase begraben. vater staat will halt beweise sehen.

bleibt eine vereinbarung der der man zumindest einen teil des geldes bekommt. so wie du das schildest wir das aber nicht dazu kommen.die sitzen am längeren hebel.

Danke erstmal für deine weitere Beteiligung :stuck_out_tongue:
Evtl werde ich auch gerade missverstanden.

Die Sache ist die der Arbeitgeber bezichtigt MICH des Lohnbetruges.

Er selbst hat den L0ohn für die Tage einbehalten also wie kann er mich da des Lohnbetrugs bezichtigen wenn er den Lohn nie ausgezahlt hat das ist ja meine Sachlage :stuck_out_tongue:

bleibt eine vereinbarung der der man zumindest einen teil des
geldes bekommt. so wie du das schildest wir das aber nicht
dazu kommen.die sitzen am längeren hebel.

Hallo Golden2012xxl,

zu Frage 1) Das DHL Paket

Wenn Sie unter Zeugen verpackt haben (ich hoffe, der Zeuge war nicht Ihr Bruder - der ist ja auch betroffene Partei), und Ihnen noch die DHL Quittung vorliegt (Einlieferungsbeleg o.ä.), sollte es keine Probleme geben. Einfach ruhig und sachlich darlegen und zeigen, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende getan haben, damit der Arbeitgeber die Kleidung zurückerhält. Lassen Sie ggf. Ihren Zeugen aussagen.

Zu Frage 2) Schicht-Tausch

Schichttausch ohne Absprache ist natürlich grundsätzlich ein Problem. Wenn es aber in der Vergangenheit durchaus üblich war, Schichten ohne Absprache zu tauschen, können Sie sich darauf auch berufen. Suchen Sie sich einen Monat heraus, in dem Sie ohne Absprache eine Schicht getauscht hatten, und in dem Ihr Arbeitgeber Ihnen die geleistete Arbeit trotz der unabgesprochenen Abweichung bezahlt hat.

Ein Schaden für den Arbeitgeber wäre denkbar, wenn Sie z. B. deutlich besser bezahlt würden als Ihr Bruder, sprich: Ihre Arbeit teurer ist als die Ihres Bruders. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber vielleicht verlangen, den Differenzbetrag nicht zahlen zu müssen.

Auch das geht aber meiner Ansicht nach nur, wenn nicht in der Vergangenheit Tausche durch den Arbeitgeber akzeptiert wurden.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,
zum DHL-Paket: Der Inhalt der Paketes und die Einlieferungs bei der Post kann sicherlich ein Zeuge (nicht der Bruder) bestätigen.
zum Schichttausch: sicherlich hat der nächste Vorgesetze dich an den betroffenen Tagen auf der Arbeit gesehen. Er hat dich auch nicht heimgeschickt, weil du jetzt keine Schicht hast sondern der Bruder oder ein anderer Kollege. Somit wäre bewiesen, das sowohl die Anwesenheit und der Schichttausch vom AG ‚genehmigt‘ wurde.
Auch andere Kollegen können den regelmäßigen Schichttausch untereinandern ohne exakte Zustimmung des AG sicherlich bestätigen.
Konkret helfen konnte ich hier vielleicht nicht, aber zumindest ein paar Anregungen geben.

Viel Erfolg, Svalroph

Hallo,

ich kann und will Ihnen hierzu keine Erklärung liefern.

Die Grundlage Ihres Problems ist bereits an rechtsanhängiger Streit. Sollte ich Ihnen nun meine Einschätzung mitteilen, mit der Sie dann zu Ihrem Rechtsanwalt gehen? Das ist nicht die Grundlage dieser Plattform, sondern vielmehr dient diese dazu sich auszutauschen, wenn man vorab einen Rat sucht. Bereits in einen Rechtsstreit verwickelt zu sein und zusätzlich an dieser Stelle noch Informationen zu sammeln, geht an am Grundgedanken vorbei.

Es tut mir Leid keine positivere Antwort geben zu können, dennoch wünsche ich Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Schönen Gruß

Holger

Hallo Kollege,
Du hast die Angelegenheit ja schon in die Hände eines Anwalts gelegt, das halte ich für eine gute Entscheidung.
Wenn Du das Paket auf die Post gegeben hast und das auch beweisen kannst, bist Du auf der sicheren Seite.
Wenn überhaupt hat Dein Exchef Ansprüche gegen DHL. Das kann Dir herzlich egal sein.
Ich denke, Dein Exchef wird vor Gericht wahrscheinlich auseindergenommen. (Hoffentlich in Düsseldorf, da bin ich ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht)
Wenn es bei Euch betriebsüblich war, ohne großes Aufhebens Schichten zu tauschen, hat Dein Exchef sicher keine Chance vor Gericht.
Geleistete Arbeit muss er bezahlen, und zwar dem, der sie geleistet hat.
Viel Erfolg, Johannes

Leider kann ich nicht weiterhelfen.

DHL Auslieferungsbestaetigung sollte ausreichen.

Sofern die Kosten fuer den Arbeitgeber geringer gewesen waeren, haette er die Schicht an Deinen Bruder gezahlt, so hat er nicht ganz unrecht, zumal er dem Schichttausch auch nicht zugestimmt hat. Die Arbeitsleistung muss natuerlich bezahlt werden.

Ich kann leider hierbei nicht helfen. Tut mir leid

Erstens. Gibt es schon ein Arbeitsgerichtsurteil an das sich jeder zuhalten hat. Siehe Urteil.
Der Beleg von der DHL ist ausreichend. Als Beleg der Rückgabe der Arbeitskleidung. Hat auch bestand vor jedem weiteren Arbeitsgerichtstermin.
Nun zu Antwort mit dem ganzen Sicht getausche.
Wurden diese Tauschaktionen auch im Dienstplan schriftlich festgehalten, wenn nicht sieht es schlecht für sie aus. Denn ein Nachweis ist dann nicht möglich.
Und der Arbeitgeber kann sich darauf berufen nicht informiert gewesen zu sein.

Hallo,
mit der Arbeitskleidung sollt alles i.O.sein, einen Lohnbetrug kann ich nicht erkennen und wenn jede Schicht besetzt war versteh ich seinen Schaden nicht.
Aber jeder Arbeitsrichter hat andere Ansichten.

Hallo,

was die Arbeitskleidung und die Zustellunbg angeht, so ist die Sachlage klar. Der DHL hat geliefert und hat einen Nachweis. Somit ist die Ware beim Empfänger verschwunden. Keine Haftung Ihrerseits da die Sendung durch die Entgegennahme in den Besitz des Arbeitgebers gelangt ist.

Was die getauschten Schichten angeht, so ist die Sachlage nicht so klar. So etwas ist nu mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Wenn dies von ihm früher geduldet wurde. so müssen Sie den Beweis erbringen. Das wird nicht so einfach.

In der Regel wird ds Gericht einen Vergleich vorschlagen.

Leider kann ich nicht mehr dazu sagen.

Grüße
gorbes