Lohnbezahlung bei Krankheit (400 Euro-Job)?

Hallöchen,

Folgende Situation:

Person a arbeitet auf 400 Euro Basis, wird aber stundenweise bezahlt.
In manchen Monaten bekommt sie ihre Stunden fast voll, in anderen weniger.
Letzten Monat war sie recht selten eingeteilt und zusätzlich wäre sie eigentlich noch weitere ca 20 Stunden eingeteilt gewesen, aber während diesen war sie krank (mit Krankenschein).
Gibt es nun eine Lohnbezahlung für diese Stunden oder fallen sie „unter den Tisch“?

Angenommen, dass einem rechlich die Bezahlung zusteht, der Arbeitgeber aber nicht bezahlt hat:

WAs tut Person a dann?

Weiss da wer was? Sollte es da eindeutige, rechtliche Beschlüsse geben, freu ich mich auf links.

Gabi

Guten Tag,

Hallo,
jedenfalls besteht die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
WICHTIG: -Nachweisen das Person A eingeteilt war.
Arbeitgeber muss bezahlen.
Letztlich den Arbeitgeber bzgl. der Sache anschreiben.
Anschreiben per Einschreiben oder persönlich quittieren lassen.
14 tages Frist setzen.
nach Verzug nochmals anschreiben.
Na dann muß man halt zum Anwalt oder mit der Gewerkschaft(Verdi o.ä.) Kontakt aufnehmen.

Hallöchen,

Folgende Situation:

Person a arbeitet auf 400 Euro Basis, wird aber stundenweise
bezahlt.
In manchen Monaten bekommt sie ihre Stunden fast voll, in
anderen weniger.
Letzten Monat war sie recht selten eingeteilt

Wenn zum Mindestarbeitsvolumen bei Abrufarbeit nichts vereinbart wurde, gilt grundsätzlich § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 TzBfG:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html

und zusätzlich
wäre sie eigentlich noch weitere ca 20 Stunden eingeteilt
gewesen, aber während diesen war sie krank (mit
Krankenschein).

Wenn es einen Dienstplan oder andere Unterlagen gab, mit dem die Einteilung während der AU-Zeit nachweisbar ist, gilt die Einteilung unter Berücksichtigung der vereinbarten Mindestarbeitszeit (s. o.).
Ist die Einteilung nicht nachweisbar oder gab es keine Einteilung, dann gilt grundsätzlich der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate als relevant für die LFZ gem. § 4 EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html

Gibt es nun eine Lohnbezahlung für diese Stunden oder fallen
sie „unter den Tisch“?

Angenommen, dass einem rechlich die Bezahlung zusteht, der
Arbeitgeber aber nicht bezahlt hat:
WAs tut Person a dann?

Dem AG schriftlich nachweisbar den Anspruch mitteilen. Diese Mitteilung muß keine Berechnung enthalten, sondern es reicht, wenn für den Zeitraum X LFZ verlangt wird.
Reagiert der AG nicht oder ablehnend, dann zum Anwalt wg. Klageeinreichung.

Weiss da wer was? Sollte es da eindeutige, rechtliche
Beschlüsse geben, freu ich mich auf links.

Gibt es mehr als genug

Gabi

&Tschüß
Wolfgang

…wenn Ihr doch keine Ahnung habt…

Hi,

WICHTIG: -Nachweisen das Person A eingeteilt war.

Und wenn er nicht eingeteilt war?

Natürlich muss er auch dann zahlen!

Letztlich den Arbeitgeber bzgl. der Sache anschreiben.
Anschreiben per Einschreiben oder persönlich quittieren
lassen.
14 tages Frist setzen.

Wozu das?

Der AG befindet sich bereits in Verzug, da bedarf es keiner Fristsetzung.

nach Verzug nochmals anschreiben.

Wozu das?

Der AG befindet sich bereits in Verzug, da bedarf es keiner zwei Anschreiben.

Na dann muß man halt zum Anwalt

Wozu das?

Der AG befindet sich bereits in Verzug, da bedarf es allenfalls der Rechtsantragsstelle beim zuständigen Arbeitsgericht.

oder mit der
Gewerkschaft(Verdi o.ä.) Kontakt aufnehmen.

Wozu das?

Der Rechtsschutz greift auch bei Gewerkschaften erst nach einer Wartezeit.

Meine Güte, hier handelt es sich um ein WISSENSforum, nicht um ein RATEforum!
Man kann mit solchen Auskünften wie der Deinen durchaus mehr Schaden anrichten als nur den Ruf von W-W-W noch mehr zu ruinieren…

Gruß
Guido

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Soweit schonmal danke

Ich bin mir nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe:

Person a bekommt auf jeden Fall ihren Gehalt, den sie bekommen hätte?
Wie ist es, wenn der Arbeitgeber durch den Ausfall eine weitere Person beschäftigen musste, weil der Arbeitsplatz nicht unbesetzt sein kann?

Was ist, wenn Person a nicht beweisen kann, DASS sie eingeteilt gewesen wäre (fehlender Arbeitsplan)? Und sich dann auch noch der Arbeitgeber weigert, zu bezahlen?

Liebe Grüße

Gabi

Soweit schonmal danke

Bitte

Ich bin mir nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden
habe:

Person a bekommt auf jeden Fall ihren Gehalt, den sie bekommen
hätte?

Klar doch, nach den Vorschriften, die ich oben beschrieben habe.

Wie ist es, wenn der Arbeitgeber durch den Ausfall eine
weitere Person beschäftigen musste, weil der Arbeitsplatz
nicht unbesetzt sein kann?

Ist uninteressant

Was ist, wenn Person a nicht beweisen kann, DASS sie
eingeteilt gewesen wäre (fehlender Arbeitsplan)?

Habe ich doch auch schon oben beschrieben: Durchschnittslohn der letzten drei Monate.

Und sich dann
auch noch der Arbeitgeber weigert, zu bezahlen?

Siehe oben

Liebe Grüße

Gabi

&Tschüß
Wolfgang