Lohnbuchhaltung

Hallo,
Ich wuerde gerne wissen. ob jemand mir weiterhelfen kann bezueglich Lohnbuchhaltung. Ein Freund von mir hat ein Gewerbe angemeldet und moechte jetzt einen anderen Freund als Angestellten einstellen. Was muss man da tun um die Lohnabrechnung yu machen. Kenne mich nur mit niormaler Buchhaltung aus, jedoch leider gar nicht mit Loehnen. Ware echt sooo toll,wenn jemand mir das erklaeren koennte…

Vielen Dank vorab…

Hallo,

zur Lohnbuchhaltung gehören:

  • es muss - gerade bei Bekannten - ein Arbeitsvertrag schriftl. geschlossen werden - runterladen aus Internet oder von IHK / HK
  • beim Arbeitsamt eine Arbeitgebernummer beantragen
  • Arbeitnehmer bei der von ihm gewählten Krankenkasse anmelden - über sv.net - kostenlos im Internet runterzuladen
  • Personalblatt erstellen: Name, Adresse, LSt-klasse, SV-Nummer…
  • Stundenkonto führen: Arbeitsstunden pro Tag / Woche Plus- / Minusstunden, Urlaub, Kranktage
  • mtl. Lohnkonto: Std x Stdlohn - Abzüge = auszuzahlender Betrag
  • für die Abzüge: LSt-tabelle kann man sich im Internet herunterladen, LSt, KiSt und Soli müssen über elster.de mtl beim Finanzamt angemeldet werden und überwiesen, immer bis zum 10. des Monats danach
  • Sozialabgaben und Umlage und Insolvenzbeitrag müssen mtl über sv.net angemeldet werden bis 5.letzten Werktag im Monat und am 3.letzen Arbeitstag überwiesen werden
  • Lohn sollte möglichst über Girokonten laufen, damit Finanzamt Arbeitsverhältnis glaubt
  • Ende des Jahres muss eine LSt Bescheinigung über elster.de erstellt und ans FA geschickt werden, eine Jahresbescheinigung für die SV über sv.net
  • sowie man einen Angestellten hat, muss man einer Berufsgenossenschaft beitreten - gibt im Internet Listen über alle, gucken, wo man zupaßt mit möglichst geringen Beiträgen und selber dort melden, ehe eine andere einen „verhaftet“
  • bei Krankheit des Arbeitnehmers bekommt man Lohnfortzahlung von der Krankenkasse - auch über sv.net beantragen

Das fällt mir jetzt so spontan zur Durchführung ein - klingt sehr viel, ist aber mit einmal zu erledigen und dann kann man mtl. ganz schnell die Beitragsmeldungen erstellen. Wenn man normale Buchführung kann, ist das dann leicht mitzubuchen.

Für genauere Fragen ev. nochmal mailen, dann kann ich vielleicht wieder helfen. Mach das schon viele Jahre und weiß, wie man sich am Anfang fühlt. Ist alles Übungssache!!

Gruß

Regina

Liebe Regina,

vielen, vielen Dank fuer die tolle Antwort. Hat mir auf jeden Fall erstmal sehr weiter geholfen…

LG Eve

Liebe Regina,

doch nochmal eine Frage und hoffentlich kannst du mir da auch nochmal so toll weiterhelfen…
Wie ist das mit einem kuryfristigen Beschaeftigungsverhaeltnis. Muss man da auch das ganze Prozedere machen oder muss man da anders vorgehen…sprich die Person wuerde nur fuer 2 Monate oder so Angestellt werden.

Vielen lieben Dank im Voraus,…

Hallo,

bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist eigentlich alles das gleiche - der ganze Formalismus muss durchgespielt werden. Die Jahresmeldungen werden dann nicht zum 31.12., sondern zum letzten Arbeitstag gemacht.

Wenn der Lohn bis 400€ geht als geringfügige Beschäftigung entfallen lediglich die mtl. LSt-ermittlung und die LSt Jahresmeldung. Da werden die Pauschalbeträge abgeführt.
SV ist aber auch an- und abzumelden.

Gruß

Regina

Hallo Regina,

ich hoffe, dass ich Sie evtl. nochmal behelligen darf. Ich habe bezueglich der Lohnabrechnung alles gemacht. Habe von der Berufsgenossenschaft jedoch noch nicht gehoert. Jetzt muss ich meine erste Lohnabrechnung erstellen. Habe aus dem Internet so ein Programm runtewrgeladen. Aber ich komme damit nicht klar. Ich kann vom Arbeitgeber keine Versicherung eingeben, weil dieser seine Versicherung im Ausland hat (rumaenischer Staatsbuerger, der hier selbststaendig ist}. Und jetyt weiss ich nicht, wei kann ich fuer seinen Angestellten eine Lohnabrechnung ertsellen, der 2000 Euro brutto monatlich erhaelt. ICh hoffe nochmals sehr auf Ihre Hilfe. Vielen Dank.
Mit vielen Gruessen

Hallo,

ich weiß im Moment nicht so ganz, wo das Problem liegt. Wenn der Arbeitnehmer seine Krankenkasse angegeben hat und Sie ihn über die Sozialversicherung angemeldet haben, muss zum Monatsende über svnet nur die Monatsmeldung gemacht werden und dann die SV-Summe überwiesen. Bei der Lohnsteuer ist das über elster das gleiche.
Welche Versicherung des Arbeitgebers ist denn da wichtig?
Ev. nochmal mailen und das ganze etwas erklären!

Die BG meldet sich irgendwann, das ist von der Monatsmeldung unabhängig.

Oder fehlt die Betriebsnummer es Arbeitgebers? Die gibt es auf Anruf beim Arbeitsamt - da ist jede Firma nummeriert.
Gruß
Regina

Hallo Regina,

ich habe ein bisschen Schwierigkeiten mit der Meldung zum Monatsende bei der sv. net.Ich nehme mal an, das sich da dann auf die Kategorie Beitragerhebung gehen muss. Aber da weiss ich nichrt was ich da eingeben muss. Die fragen nach Pflichtbeitrag und sowas und ich weiss ja nicht, wie hoch der ist. Ich weiss nur, dass der Brutto Arbeitslohn 2000,-- E im Monat ist. Oh je, oh je…echt kompliziert…}.
LG Eve

Hallo Eve,

bei svnet muss man auf „Beitragsnachweis“ und dann auf „allgemein“ gehen.

Die Werte, die da eingetragen werden müssen: Krankenkasse ( 1000 in beiden Spalten das gleiche ), Sozialversicherung ( 0100 ), Arbeitsförderung ( 0010 ), soziale Pflege ( 0001 )

Diese Werte müssen bei der Lohnabrechnung ja auch schon berechnet worden sein. Für svnet muss mann dann die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge addieren und in diese Zeilen schreiben.

Dazu dann U1, U2 und Inso.

Ich hoffe, das hilft, sonst bitte nochmal mailen([email protected])

Gruß

Regina