Zunächst eine kurze Hintergrund-Info:
Die letzten Jahre wurden an die festangestellten Mitarbeiter eines gemeinnützigen Verbandes Reisekosten (0,30 €/km) ausbezahlt.
Bei den Fahrten handelte es sich ausschließlich um Dienstreisen (Fahrten zu Sitzungen, Vereine, etc.).
Eine Auflistung der Fahrkosten bei der Gehaltsabrechnung wurde nicht vorgenommen.
Jetzt die Frage:
War dies so korrekt?
Oder müssten die bezahlten Reisekosten für die festangestellten Mitarbeiter auf deren Gehaltsabrechnungen erscheinen?
Über jede Rückmeldung und Hilfe würde ich mich s e h r freuen.
Vorab ganz herzlichen Dank für jede Rückantwort!
eines gemeinnützigen Verbandes Reisekosten (0,30 €/km)
ausbezahlt.
Nur die Kilometerpauschale? Keine Verpflegungsmehraufwendungen, Hotel- oder Bewirtungsrechnungen?
Jetzt die Frage:
War dies so korrekt?
Ja.
Oder müssten die bezahlten Reisekosten für die
festangestellten Mitarbeiter auf deren Gehaltsabrechnungen
erscheinen?
Nein. (Falls tatsächlich nur die Kilometer bezahlt wurden)
Die 30 Cent pro Kilometer sind der Höchstsatz, den der Arbeitgeber lohnsteuerfrei auszahlen kann. Liegt die Erstattung darunter, kann der Arbbeitnehmer die Differenz als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ansetzen. Liegt die Erstattung darüber, muss der Arbeitgeber die Differenz der Lohnsteuer unterziehen.
Da die 30 Cent steuerfrei sind, müssen sie auch nicht auf der Gehaltsabrechnung auftauchen.