Lohnbuchhaltung - Abrechnung von Reisekosten

Hallo,
anbei eine Frage zur Lohnbuchhaltung.

Zunächst eine kurze Hintergrund-Info:
Die letzten Jahre wurden an die festangestellten Mitarbeiter eines gemeinnützigen Verbandes Reisekosten (0,30 €/km) ausbezahlt.
Bei den Fahrten handelte es sich ausschließlich um Dienstreisen (Fahrten zu Sitzungen, Vereine, etc.).
Eine Auflistung der Fahrkosten bei der Gehaltsabrechnung wurde nicht vorgenommen.

Jetzt die Frage:

  • War dies so korrekt?
  • Oder müssten die bezahlten Reisekosten für die festangestellten Mitarbeiter auf deren Gehaltsabrechnungen erscheinen?

Über jede Rückmeldung und Hilfe würde ich mich s e h r freuen.
Vorab ganz herzlichen Dank für jede Rückantwort!

Viele Grüße
Richy

Hallo,

Hallo Richy.

eines gemeinnützigen Verbandes Reisekosten (0,30 €/km)
ausbezahlt.

Nur die Kilometerpauschale? Keine Verpflegungsmehraufwendungen, Hotel- oder Bewirtungsrechnungen?

Jetzt die Frage:

  • War dies so korrekt?

Ja.

  • Oder müssten die bezahlten Reisekosten für die
    festangestellten Mitarbeiter auf deren Gehaltsabrechnungen
    erscheinen?

Nein. (Falls tatsächlich nur die Kilometer bezahlt wurden)

Die 30 Cent pro Kilometer sind der Höchstsatz, den der Arbeitgeber lohnsteuerfrei auszahlen kann. Liegt die Erstattung darunter, kann der Arbbeitnehmer die Differenz als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ansetzen. Liegt die Erstattung darüber, muss der Arbeitgeber die Differenz der Lohnsteuer unterziehen.
Da die 30 Cent steuerfrei sind, müssen sie auch nicht auf der Gehaltsabrechnung auftauchen.

Grüße
Joshua