Hi !
Kann man ein externes Lohnbüro für falsche Abrechnungen haftbar machen?
Wenn (rein hypothetisch) z.B. ein ausgeschiedener Mitarbeiter dadurch zuviel Geld ausgezahlt bekommen hat und man es von diesem nicht zurückfordern kann.
Oder gibt es für diese Art Dienstleistung eine Ausschlussklausel in unserem Rechtssystem?
(mein 2. Versuch
, der erste war wohl nicht allgemein genug)
Danke vorab schonmal für Antworten!