Lohnbüro haftbar bei falscher Abrechnung?

Hi !
Kann man ein externes Lohnbüro für falsche Abrechnungen haftbar machen?
Wenn (rein hypothetisch) z.B. ein ausgeschiedener Mitarbeiter dadurch zuviel Geld ausgezahlt bekommen hat und man es von diesem nicht zurückfordern kann.
Oder gibt es für diese Art Dienstleistung eine Ausschlussklausel in unserem Rechtssystem?
(mein 2. Versuch :wink:, der erste war wohl nicht allgemein genug)

Danke vorab schonmal für Antworten!

Was besagt denn der Vertrag mit dem externen Büro zum Thema Haftung bei Fahrlässigkeiten?
Und wie ist die Sachlage?
Behaupten die, es nicht besser gewußt zu haben oder ist nachweisbar, dass sie es besser wissen mussten? Anders gefragt: Waren die objektiv nachvollziehbar Schuld daran oder ist das zweifelhaft? Lief das mündlich/schriftlich?