Eine Aufrechnung kann dem Gegenüber erklärt werden, und ist,
soweit die Tatbestandsvoraussetzungen des § 387 BGB vorliegen,
rechtmäßig.Google nach der Bedeutung von Gleichartigkeit!
zur Vermeidung von Wiederholung zur Gleichartigkeit der Leistung:
/t/lohneinbehaltung-wegen-fehlenden-werkzeuges/69053…