Lohneinbehaltung wegen fehlenden Werkzeuges

Eine Aufrechnung kann dem Gegenüber erklärt werden, und ist,
soweit die Tatbestandsvoraussetzungen des § 387 BGB vorliegen,
rechtmäßig.

Google nach der Bedeutung von Gleichartigkeit!

zur Vermeidung von Wiederholung zur Gleichartigkeit der Leistung:
/t/lohneinbehaltung-wegen-fehlenden-werkzeuges/69053…

Sag ich doch
Hi!

Die Aufrechnung des Lohnes gegenüber dem Herausgabeanspruch
des Wekzeugs lässt sich nicht erklären.

Nichts anderes habe ich behauptet.

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