Hallo,
angenommen ein Arbeitnehmer kündigt fristgerecht seinen Arbeitsvertrag, merkt aber beim Ausräumen des Firmenfahrzeuges, dass einige Sachen fehlen, für die er bei der Einstellung unterschrieben hat. In wie weit kann ihm der AG dafür Vernatwortlich machen.
Erschwerend hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer während seiner letzten Arbeitswochen erkrankt ist und nach der Genesung nur mit anderen Kollegen, einer anderen Abteilung mitgefahren ist. Sein Firmenfahrzeug wurde in der Zeit aber nachweislich durch andere Personen genutzt.
Die Befragung der anderen Mitarbeiter, die dass Fahrzeug genutzt haben, brachte aber keine genaueren Hinweise.
Wie weit kann der Arbeitgeber hier gehen? Darf er Lohn einbehalten?
Vielen Dank