Lohneingang verzögert wegen Lohnpfändung ?

Guten Tag

Ich habe heute morgen meine Lohnabrechnung mit der Post erhalten weil ich gerade Urlaub habe.
Nun ist auf besagter Lohnabrechnung ein Betrag von zirka 150 € aufgelistet welcher als Lohnpfändung geführt wird.

Meine Frage lautet nun:

Muss ich nun aufgrund der Lohnpfändung damit rechnen das mir mein Lohn später als normal überwiesen wird oder spielt das mit der Lohnpfändung keine Rolle und ich bekomme meinen Lohn wie gewohnt ?

Bisher habe ich noch keinerlei Erfahrungen mit Lohnpfändungen machen müssen und jemanden fragen kann ich auch nicht dazu. Deshalb habe ich mir hierhin gewandt. Ich bedanke mich schon mal und wünsche einen guten Rutsch in das neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

A.R

Hallo,

der auf dem Entgeltnachweis angegebene Überweisungsbetrag wird zum gewohnten Termin überwiesen. Einziger Unterschied: Die Höhe des Überweisungsbetrages ist um den Pfändungsbetrag niedriger als gewöhnlich.
Grüße
Kroni

Hallo A.R.
Lohnpfändung bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher bei Deinem Arbeitgeber aufgetaucht ist und hat diesem einen Mahnbescheid über die Summe X plus Zinsen und Gebühren überreicht! Du hast ebenfalls Kenntnis über diesen Mahnbescheid erhalten, hast aber im Vorfeld nicht gezahlt! Nun wird mtl. ein gewisser Betrag X von Deinem Gehalt abgezogen und direkt an den Gläubiger gezahlt! Den Rest bekommst Du ganz normal ausgezhalt!
Unter uns gesagt - eine Lohnpfändung über den Arbeitgeber wirft immer ein schlechtes Bild auf den Arbeitnehmer. Zumal ist diese Lohnpfändung auch noch mit erheblichen Zusatzarbeiten der Lohnbuchhaltung verbunden. Mein persönlicher Tipp: setze Dich schnellstens mit diesem Gläubiger in Verbindung und regele diese Angelegenheit (bezahl Deine Schulden!), damit dieser dem Arbeitgeber mitteilen kann, dass die Lohnpfändung erledigt ist! Bist Du Dir keiner Schuld bewusst, solltest Du trotzdem diese Angelegenheit schnellstens aus der Welt schaffen!
Ein guter Vorsatz fürs neue Jahr! Auch Dir alles gute hierfür!
Gruß Wolfgang

Du bekommst Deinen Lohn wie gewohnt ausgezahlt, nur eben um den Lohnpfändungsbetrag gekürzt.
Auch ich wünsche Dir einen guten Start ins neue Jahr.
Liebe Grüße Belinda

Hallo,
Das Lohnbüro ermittelt bei einer Lohnpfändung den persönlichen pfändbaren Nettobetrag aufgrund der Pfändungstabelle. Diese finden Sie z.B. auch im Internet. Dieser pfändbare Betrag (also ide ca. 150 EUR) wird vom Lohnbüro einbehalten, also vom Netto abgezogen, und an Ihren Gläubiger überwiesen, sodass sich ihre Schulden entsprechend verringern.
Sie erhalten also einen um ca. 150 EUR niedrigeren Auszahlungsbetrag.
Viele Grüße