Guten Tag,
kurze frage, der AG muss ja auch bei einem minijob (nach 1+ monaten) AB der krankschreibung des AN (und bei nachfolgender kündigung) 6 wochen lohnentgelt weiterzahlen. meine frage ist: sind das nun 42 tage, oder 30 (im arb.vertrag steht die arb.zeit von mo-fr), UND müssen in dieser zeit auch feiertage bezahlt werden??
ich hoffe,dass mir schnellstmöglich jemand weiterhelfen kann,der sich damit auskennt!
vielen dank schon mal vorab!
kurze frage, der AG muss ja auch bei einem minijob (nach 1+
monaten) AB der krankschreibung des AN (und bei nachfolgender
kündigung) 6 wochen lohnentgelt weiterzahlen. meine frage ist:
sind das nun 42 tage, oder 30 (im arb.vertrag steht die
arb.zeit von mo-fr)
42 Kalendertage.
, UND müssen in dieser zeit auch feiertage
bezahlt werden??
Nein, Feiertagsbezahlung und Krankheit schließen sich aus. Die 42 Tage verlängern sich nicht.
vielen dank schon mal für die antwort!
d.h. also es müssen definitiv 42 tage bezahlt werden, abzüglich der in diesen zeitraum fallenden feiertage,korrekt?
(sorry,ich will nur sicher gehen,dass ich´s richtig verstanden hab.)
danke nochmal!!
nein, es sind 42 Tage, egal wie viele Feiertage, also weder verlängern sie, noch verkürzen sie.
In § 4 Abs. 2 EFZG heißt es:
Ist der Arbeitgeber für Arbeitszeit, die gleichzeitig infolge eines gesetzlichen Feiertages ausgefallen ist, zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 3 verpflichtet, bemisst sich die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts für diesen Feiertag nach § 2.
Es gibt also 42 Tage, an den Feiertagen kann es nur eine abweichende Höhe der Stundenvergütung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geben, da die Berechnung bei Krankheit und bei Arbeitsausfall durch Feiertage in Details unterschiedlich ist.